Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Schmerzen in der Reha, kann man abbrechen?

von Markus23.10.2013 | 22:56
6032 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Meine Frau hat Erwebsminderungsrente beantragt, da sie kaputte Kniegelenke hat. Sie wurde vorher operiert und der Chirug sagte, er könne ihr nicht mehr helfen, sie müsse mit den Schmerzen leben, sie hat zu kleine Kniescheiben, einen angeborenen Fehler. Sie kann nicht lange sitzen, stehen oder laufen, Treppensteigen fällt ihr sehr schwer und Fahrradfahren ist auch nicht mehr möglich. Die DRV schicke sie zu einem Gutachter, der auch meinte, die Knie wären ein Trauerspiel, man könne da nichts mehr machen wegen den Schmerzen, schrieb aber am Ende des Gutachtens, das sie noch etwas arbeiten könnte. Dann hat unser Anwalt Widerspruch eingelegt, weil die Rente abgelehnt wurde. Nun hat sie die DRV zu einer Ambulanten Reha geschickt. Aber alles was sie dort macht ist mit heftigen Schmerzen verbunden, sie ist abends immer fix und fertig. Und der Arzt meinte bei der Visite, im Abschlußbericht würde stehen, dass sie etwas auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, da sie ja auch drei Wochen zur Reha kommen konnte und dort auch sich lt. den Therapien bewegen und dort auch Treppen steigen konnte. Der Zustand ist nach einer Woche eher schlechter als besser geworden, und die Schmerzen in den Knien viel schlimmer, jetzt knacken und knirschen die Knie sogar auch im Ruhezustand.Schmerzmedikamente schlagen kaum an. Und sie soll lt. der Hausärztin auch nicht mehr soviel Schmerzmedikamente einnehmen weil bei einer Untersuchung festgestellt wurde das die Leberfettwerte erhöht sind, wegen der vielen Einnahme von Schmerzmedikamenten. Und wir fragen uns, WIE zum Geier soll sie damit arbeiten gehen können?? Kann sie die Reha abbrechen, weil sie anscheinend eh nichts bringt?? Zumal der Arzt bei der Eingangsuntersuchung sagte, man könne keine Wunder von der Reha erwarten. Und sie quält sich ja nun lediglich dahin, weil die DRV es angeordnet hat, und würde auch tapfer die drei Wochen mit machen, auch wenn es ihr sehr starke schmerzen bereitet, aber was nützt es denn dann wenn sie im Anschluß gesagt bekommt, sie konnte ja die Raha machen, also könne sie auch arbeiten. Da kommt man sich hinters Licht geführt vor. Oder könnte man sie aufgrund der starken Schmerzen Rehaunfähig schreiben und würde sie dann die Rente bekommen?? Die Ärzte scheinen die starken Schmerzen nicht richtig nachvollziehen zu können..Schmerzen kann man ja nicht sehen und/ oder anfassen..Aber wir sind da echt Ratlos denen das glaubhaft zu machen..Meine Frau ist sonst sehr tapfer was Schmerzen angeht, z.B. wenn sie Ihre starken Schmerzen währen der Regel hat, und dann danach jeden Monat die Migräne für 72 Stunden lang, den nda liegt sie nicht nur sozusagen in der Ecke und jammert vor sich hin, sondern muckelt halt hier und da bissl was sie halt so kann um sich etwas ab zu lenken..aber mit ihren knien ist das ganz anders, da kann sie wirklich sich nur hin legen und die Beine gerade ausstrecken, was dann etwas lindert..Wir sind völlig Ratlos was sie nun wegen dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente machen kann..

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach § 65 Abs. 2 Nr. 2 SGB I kann Ihre Ehefrau Behandlungen ablehnen, wenn sie mit erheblichen Schmerzen verbunden sind. Dies sollte sie auch gegenüber den Ärzten bzw. Therapeuten anzeigen. Wenn Ihre Ehefrau alles tapfer mitmacht, ist es für die Ärzte schwierig, zu einer korrekten Einschätzung des Gesundheitszustands zu kommen. Um Nachteile zu vermeiden, sollte sie darauf achten, dass der Grund der verweigerten Mitwirkung korrekt dokumentiert wird.

Inwieweit Ihre Ehefrau aufgrund ihres Leidens mit einer Rente rechnen darf, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Leseram 24.10.2013 | 08:09
Investieren Sie das Geld in eine Rechtsberatung eines Fachanwaltes. Sonst laufen Sie in ein paar Jahren immer noch an der gleichen Stelle. Die DRV wird sich auf den Rehabericht berufen und das machen, was sie am besten kann: Ablehnen (bei meiner Frau wurden sämtliche Befunde vom Neurologen, Internisten, Orthopäden und HNO Arzt ignoriert, nachweislich weg begutachtet und vor Gericht behauptet - sie wäre garnicht krank / sie ist seit Anfang 2009 krank, seit Mitte 2010 krankgeschrieben hat mehrere OP´s hinter sich u.s.w.)
Schadeam 24.10.2013 | 08:26
Was soll man hierzu sagen? Die kaputten Kniegelenke allein sind sicher kein Berentungsgrund - es gibt schließlich Menschen im Rollstuhl, die arbeiten können; mit Knieproblemen ist vom Grundsatz beispielsweise nahezu jeder Bürojob machbar. Somit bleibt die Schmerzproblematik: hier müssten Ärzte zum Ergebnis kommen, dass man deswegen erwerbsgemindert ist - das kann jedoch keiner im Forum beurteilen. Was haben Sie gegen die Rentenablehnung unternommen? Wenn die Rente abgelehnt ist, bleiben Widerspruch und Klage, letztendlich wird ein Richter am Sozialgericht beurteilen müssen, ob Ihre Frau mit Ihren Schmerzen mit oder ohne Rente leben muss. ("vor Gericht und auf hoher See ruht man in Gottes Hand") Ob eine Reha was ändern kann? Da müssen Sie ärztlichen Rat einholen - als Laie glaube ich zu wissen, dass kaputte Knochen nicht nachwachsen, ob ne Reha oder eine andere Art der Behandlung was an den Schmerzen beheben / lindern kann? Arzt fragen!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026