Der Rentenversicherungsträger benötigt die Angaben im Selbstauskunftsbogen um prüfen zu können, ob aufgrund Ihres Schadenereignisses Beitragsersatzforderungen oder Leistungsersatzforderungen beim Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden können. Jegliche vollständig und ordentlich beantwortete Frage Ihrerseits dient ausschließlich Ihrem Interesse. Im Anschreiben der Deutschen Rentenversicherung wurden Sie auch explizit zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren Rechten im Rahmen des Datenschutzes informiert. Dementsprechend liegt es Ihnen natürlich frei sich zu den bestimmten Sachverhalten nicht zu äußern.
Es geht dabei im Zusammenhang um Regressforderungen der Rentenversicherung gegenüber dem Unfallverursacher und nicht um irgendeine Anrechnung auf Ihre Erwerbsminderungsrente. Geben Sie alles wahrheitsgemäß an und vermuten Sie nicht „Hintertürchen“ wo keine sind. Sollten Sie weitere Fragen zu den auszufüllenden Unterlagen haben, wenden Sie sich an die Ihnen im Schreiben genannten Kontaktdaten.
Vielen Dank für die Antwort.
Im Zuge dessen frage ich mich wie sich §116 SGB X (Abs 7) dazu verhält, da hier von einer eventuellen Leistung des Verursachers an den Geschädigten zu lesen ist, welche in bestimmten Situationen zurück gezahlt werden müssten? So lese ich das zumindest...
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