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Experten-Antwort

schon wieder neue befunde EMR

von Müller24.01.2013 | 16:07
1503 Ansichten
7 Antworten
hallo liebe Experten, bei mir ist nun noch eine zweifache absolute spinalkanalstenose hinzu gekommen. Am 17.2. soll nun die Entscheidung zwecks Widerspruch EMR Rente fallen, ich hoffe das die neuen Erkenntnisse noch zur Entscheidung hinzugezogen werden? Hat es Sinn vor Ort zu einem Rentenberater zu gehen. LG Müller

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.01.2013 | 07:37

Hallo Müller,

der Rentenberater vor Ort kann nur dafür Sorge tragen, dass Ihre medizinischen Unterlagen, soweit diese der Rentenversicherung noch nicht vorliegen, an die entscheidende Stelle weitergereicht werden.

Eine Aussage, wie Ihre gesundheitlichen Beschwerden sich auf die Bewertung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt auswirken, kann der Berater nicht treffen.

6 Antworten

Schadeam 24.01.2013 | 17:46
Mensch Frau Müller, wer um Gottes willen soll denn diese Frage beantworten können? Es wird nicht besser wenn Sie jedesmal wenn Ihnen was einfällt die immer gleiche Frage stellen. Auch der Rentenberater vor Ort ist wahrscheinlich kein Hellseher und weiß nicht wie und wann über Ihre Anträge entschieden werden. Warten Sie die Entscheidung ab, so schwer es Ihnen auch fallen mag.
Mülleram 24.01.2013 | 17:58
Mensch Herr Schade, nun sind Sie doch bitte nicht so ungnädig mit mir!? Auch wenn Sie sich genervt fühlen, Ich dachte Experten sind dafür da, auch wenn es Ihnen schwerfallen mag. Sehr schade Herr Schade
Longlingam 24.01.2013 | 18:55
Müller schrieb

Mensch Herr Schade,

nun sind Sie doch bitte nicht so ungnädig mit mir!? Auch wenn Sie sich genervt fühlen, Ich dachte Experten sind dafür da, auch wenn es Ihnen schwerfallen mag.

Sehr schade Herr Schade

Ich glaube ihre Spinalkanalstenose ist ihr geringstes Problem. Der Kopf spielt wohl nciht mehr so ganz mit. Welche psychische Diagnosen haben Sie ?
Schadeam 24.01.2013 | 19:27
Ja die Experten sind dazu da Rentenfragen zu beantworten. Aber die bereits x-mal gestellten Fragen zu Ihren Krankheiten können bestensfalls Mediziner beantworten. Und die tummeln sich nunmal nicht im Forum, auch schade.
Mein wahres Icham 25.01.2013 | 10:22
@Longling u. schade was sind das denn für sinnfreie Antworten? Ich denke das Sie beide vielleicht mal zu einem Therapeuten gehen sollten bevor Sie sich hier zu Worte melden. Haben Sie eigentlich einen Plan davon wie belastbar solche Verfahren sein können? Immerhin hängen da auch Existenzen dran. Es ist nicht nur zermürbend wenn man merkt das es einem Gesundheitlich so schlecht geht das man nur den Weg einen Antrag auf Rente oder sonstwas zu stellen, wenn aber dann noch eine Stelle beschließt das es ja nicht so schlimm sein kann und Ablehnung versendet? Jeder Antragsteller freut sich bestimmt über so nette Post. Ist ja nur ein weiterer Schritt zum Existenzverlust der Antragsteller und nicht das Leben derer die über einen in solchen Verfahren verfügen. Und wenn hier jemand 1000 x die Gleiche Frage stellt, sollte man erstmal überlegen wie Belastbar das alles für so eine Person ist bevor man auf diese Person losgeht.
egalam 25.01.2013 | 12:10
Meine Güte, hier herrscht aber wieder ein rüder Ton. @ Wahres Ich – ich gebe Ihnen teilweise recht, zumindest in Bezug darauf, was einige Hobbypsychologen hier von sich geben. Vielleicht möchte ja jemand mit „Müller“ tauschen??? Allerdings ist die Frage der Existenz für die DRV nicht maßgeblich, sondern "nur" die Frage, ob ein Anspruch besteht. Wenn der Anspruch nicht berechtigt ist, sind andere Stellen für die finanzielle Seite zuständig z. B. die Arge. Ob eine Rente bewilligt wird, hängt nicht vom finanziellen Status des Antragstellers ab und auch nicht, wie belastend das Verfahren ist. Hier zählen "nur", ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und wie hoch die Resterwerbsfähigkeit tatsächlich noch ist. Gewundert hat mich das Datum 17.02. Müssen die armen Sachbearbeiter auch an Sonntagen arbeiten? freundliche Grüße
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