Hallo Frage stellender,
für die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist bestehendes Vermögen völlig unerheblich. Es wird lediglich Hinzuverdienst, wie z. B. laufendes Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis oder Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit angerechnet.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung