Hallo Tara,
bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gelten als Hinzuverdienst nur der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit), vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Niki,
Ihr Vermögen spielt für den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung keine Rolle.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ernsthaft? Auch wieder jemand, der erst bei Betroffenheit dumm aus der Wäsche guckt!
Im Zusammenhang mit der Erwerbsminderungsrente gibt es kein 'Schonvermögen'. Insofern ist also auch nicht dumm aus der Wäsche zu gucken. Erst wenn man zusätzlich zur EM-Rente aufstockende Beiträge z.B. aus der 'Grundsicherung' erhält, kommt ein 'Schonvermögen' zum Tragen, aber nur für die Grundsicherung und immer noch nicht für die EM-Rente. Also 'muss' man den Begriff als EM-Rentner nicht unbedingt kennen :-)mir war das Wort völlig unbekanntErnsthaft? Auch wieder jemand, der erst bei Betroffenheit dumm aus der Wäsche guckt!
Hallo!
Sie brauchen sich überhaupt keine Gedanken machen.....es wird nur angerechnet was Sie durch einen Hinzuverdienst durch Arbeit einbringen....Ihre persönlichen Vermögensverhältnisse spielen keinerlei Rolle....Sie beziehen ja keine Grundsicherung von Staat....!
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