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Experten-Antwort

Schonvermögen bei EU Rente?

von Tara14.01.2022 | 09:38
1700 Ansichten
7 Antworten
Seit 2012 erhalte ich eine volle EU Rente. Da die Mieten ständig steigen, haben mein Bruder, Vater und ich eine Wohnung gekauft, die mit Schenkung und Eigenkapital bezahlt wird. Danach zahle ich Miete an meinen Bruder. Ich selbst setze zusätzlich Geld aus Erbe und alten Bausparvertag ein. Der Bausparvertag soll bald ausgezahlt werden. Habe nun die Frage, ob bei einer vollen EU Rente der Begriff Schonvermögen gilt? Wurde von nem Bekannten darauf hingewiesen-mir war das Wort völlig unbekannt(und bei meinen Erkrankungen löst es leider Schübe aus), wurde seit all den Jahren auf kein Schonvermögen hingewiesen. Der Bausparer existiert schon seit DM Zeiten. Vielen Dank für eine Antwort!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 14.01.2022 | 10:09

Hallo Tara,

bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gelten als Hinzuverdienst nur der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit), vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 19.01.2022 | 07:24

Hallo Niki,

Ihr Vermögen spielt für den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung keine Rolle.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Maxam 14.01.2022 | 09:49
Hallo! Sie brauchen sich überhaupt keine Gedanken machen.....es wird nur angerechnet was Sie durch einen Hinzuverdienst durch Arbeit einbringen....Ihre persönlichen Vermögensverhältnisse spielen keinerlei Rolle....Sie beziehen ja keine Grundsicherung von Staat....!
Taraam 14.01.2022 | 10:04
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung!! :-)
Keaam 14.01.2022 | 10:29
Ernsthaft? Auch wieder jemand, der erst bei Betroffenheit dumm aus der Wäsche guckt!
Siehe hieram 14.01.2022 | 10:37
Kea schrieb

Ernsthaft? Auch wieder jemand, der erst bei Betroffenheit dumm aus der Wäsche guckt!

mir war das Wort völlig unbekannt
Ernsthaft? Auch wieder jemand, der erst bei Betroffenheit dumm aus der Wäsche guckt!
Im Zusammenhang mit der Erwerbsminderungsrente gibt es kein 'Schonvermögen'. Insofern ist also auch nicht dumm aus der Wäsche zu gucken. Erst wenn man zusätzlich zur EM-Rente aufstockende Beiträge z.B. aus der 'Grundsicherung' erhält, kommt ein 'Schonvermögen' zum Tragen, aber nur für die Grundsicherung und immer noch nicht für die EM-Rente. Also 'muss' man den Begriff als EM-Rentner nicht unbedingt kennen :-)
Nikiam 19.01.2022 | 04:01
Max schrieb

Hallo!

Sie brauchen sich überhaupt keine Gedanken machen.....es wird nur angerechnet was Sie durch einen Hinzuverdienst durch Arbeit einbringen....Ihre persönlichen Vermögensverhältnisse spielen keinerlei Rolle....Sie beziehen ja keine Grundsicherung von Staat....!

Das verstehe ich jetzt nicht wirklich. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente darf man doch gar kein Vermögen haben??!! Ein Auto ist in Ordnung und Geldvermögen bis 5000 Euro...oder liege ich da komplett falsch? Bin jetzt ganz verdutzt. Liebe Grüße Niki
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