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Experten-Antwort

Schuheinlagen für sicherheitsschuhe

von Matze1308.11.2016 | 09:42
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15 Antworten

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Hallo zusammen, Ich bin lagerist und bekomme vom Arbeitgeber SicherheitSchuhe gestellt. Nun habe ich hierfür Einlagen vom Arzt verschrieben bekommen, da dies auch für die Fortführung meiner Tätigkeit notwendig sei. Ich solle bei meinem Rententräger einen Antrag stellen. Dieser würde die Einlagen bezahlen. Dies habe ich getan, jedoch Ablehnung erhalten. Meine Erwerbsfähigkeit sei nicht gefährdet. Da ich den ganzen Tag am laufen bin seh ich schon die Gefahr einer Gefährdung derErwersfähigkeit. Mein Arzt hat es ja auch verordnet. Wie seht ihr das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Matze13,

die Einlegung des Widerspruchs ist die einzige Möglichkeit, die Entscheidung überprüfen zu lassen. Die Erfolgsaussichten können von hier aus nicht beurteilt werden.

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14 Antworten

Matze13am 08.11.2016 | 10:18
Ohne Einlagen habe ich Probleme bei längerem gehen. Das ist ja das Problem. Denn in meinem Job muss ich überwiegend gehen. Bei meinen Straßenschuhen habe ich auch Einlagen. Ich frage deshalb, weil mir gesagt wurde, dass der rententräger die Einlagen bezahlt, wenn diese zur berufsausübung erforderlich sind. Dann sollte ich wohl Widerspruch einlegen
???am 08.11.2016 | 10:01
Hier sind keine Mediziner und niemand kann Sie bzw. Ihre Füße beurteilen. Wenn Sie mit der Entscheidung der DRV nicht einverstanden sind, legen Sie halt Widerspruch ein. Welche Probleme haben Sie denn bisher, so ohne Einlagen? Ärzte wollen einen gesundheitlichen Idealzustand herstellen, d.h. sie verschreiben z.B. auch Einlagen, nur weil Ihre Füße leider nicht der Norm entsprechen. Es ist da nicht nötig, dass Sie Beschwerden haben oder mit welcher Wahrscheinlichkeit Sie jemals Beschwerden bekommen werden. Für eine Minderung/Bedrohung Ihrer Erwerbsfähigkeit reicht das aber nicht aus. Auch ich brauche nach Meinung meiner Ärzte seit über 30 Jahren eigentlich Einlagen (allerdings in normale Schuhe) . Ich habe das anfangs brav ausprobiert und sie schließlich in den Mülleimer geschmissen. Entgegen den Ankündigungen meines Arztes damals habe ich bis heute keine Probleme.
Bruno Hauptmannam 08.11.2016 | 10:38
Evtl. hat der Arzt (Hausarzt / Orthopäde) die Krankenkasse als Träger der Kostenübernahme gemeint? So kenne ich das zumindest, was problemlos geht bei entsprechender Indikation.
Herz1952am 08.11.2016 | 11:30
Die DRV zahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Bei allgemeinen gesundheitlichen Problemen zahlt die Krankenkasse.
Herz1952am 08.11.2016 | 11:32
Mal Hand aufs Herz (Achtung lustiges Wortspiel :-)) Wie teuer sind die Einlagen. Können Sie sich vielleicht eine Menge Ärger sparen, wenn Sie die Einlagen einfach selber bezahlen?
???am 08.11.2016 | 15:33
Einlagen für Sicherheitsschuhe müssen baumustergeprüft sein. Das Verwenden von anderen Einlagen kann zu Ärger führen (z.B. bei einer Kontrolle oder Unfall). Dass die Standard-Einlagen tatsächlich die Schutzwirkung der Sicherheitsschuhe beeinträchtigen, kann ich mir zwar ehrlich gesagt nicht vorstellen. Aber die Orthopädie-Schuhmacher kassieren für diese Spezialeinlagen gerne mal 160 €, also deutlich mehr als für normale. Die schauen dann auch schon darauf, dass sie die "richtigen" Einlagen verkaufen.
Herz1952am 08.11.2016 | 15:23
Lassen Sie sich einfach die Einlagen vom Arzt verschreiben. Es gibt Einlagen (lose Einlagen), die Sie auch in Ihren '"Privatschuhen" verwenden können. Angepasst werden die Orthopädischen Einlagen für Schuhe ohnehin vom Orthopädischen Schuhmacher. Damit sind Sie Ihre Sorgen los und brauchen sich mit niemanden zu streiten, Matze13. MfG
Herz1952am 08.11.2016 | 15:48
Noch ein nützlicher Link: www.google.de Das ist eine Suchmaschine, die Ihnen hilft sich im Internet zurecht zu finden.
Herz1952am 08.11.2016 | 15:33
So teuer sind die Einlagen auch gar nicht: http://www.ebay.de/itm/like/391279121302?lpid=106&chn=ps&… Sie können auch selbst suchen: https://www.google.de/search?q=schuheinlagen&ie=utf-8&oe… Vielleicht gibt es auch irgendwo gebrauchte. MfG
Bellaam 08.11.2016 | 15:54
Bist du um die Uhrzeit schon wieder betrunken, Herz1952? Als EM-Rentner hat man einfach zu viel Zeit für ein paar Weizen am Tage
Friedhelmam 08.11.2016 | 16:17
Wie kann denn ein Betrunkener so viele wertvolle Links finden und fehlerfrei veröffentlichen?;-)
Herz1952am 08.11.2016 | 17:08
Wenn das so ist, dass sie baurechtlich abgenommen werden müssen, dann handelt es sich um Schutzkleidung, die der Arbeitgeber zahlen müsste. Noch ein Trick: "Normale Einlagen" verschreiben lassen und mit dem Schuhmacher vereinbaren, dass Sie nur den Rest tragen müssen. Dass Einlagen "baurechtlich" abgenommen sein müssen, habe ich noch nie gehört, das müssten auch die Fußsohlen "abgenommen" werden. Sicherheitsschuhe sind ja bereits gegen herabfallende Gegenstände geschützt und außerdem sind die Sohlen dieser Schuhe "stichfest" gegen Nägel und Reißzwecken. :-). Also, keine Bange. Selbst, wenn nur die normalen Einlegesohlen gegen solche Sachen geschützt wären, spräche nichts dagegen, "normale Einlagen" draufzulegen, es sei denn die "Schutzsohle" müsste dafür rausgenommen werden.
Herz1952am 08.11.2016 | 17:15
Hallo ???, Sie haben recht. Es wäre nur dumm, wenn man die Einlagen nicht auf die Sohle drauflegen könnte, wenn dann der Schuh nicht mehr passt. Wie ich es eben beschrieben habe. Hier kommt es aber auf die Art der Tätigkeit an. https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsschuh#Durchtrittsichere… Die NSA weis alles, Wikipedia noch viel mehr :-).
Gerd Küppersam 08.11.2016 | 19:42
Schließ dich einem Wanderverein an, falls es deine Füße noch zu lassen. Vielleicht treffen wir uns dort einmal, dann können wir über das üble Schörschle schimpfen und einen Jägermeister trinken.
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