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Experten-Antwort

Schul- und Studienzeiten

von Rolf20.06.2024 | 13:50
291 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe folgende Frage: Ich bin 13 Jahre zu Schule gegangen und habe 5 Jahre studiert. Für welche Zeit kann ich Beiträge nachzahlen? Nur für das Jahr von 16-17 Jahren oder auch für die anderen Jahre? Dankeschön!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rolf,

 

nachzahlen können Versicherte mit Zeiten einer schulischen Ausbildung, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden und für die nicht bereits Beiträge gezahlt worden sind, sofern der Antrag bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt wird.

 

Es geht hier insbesondere um schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und Zeiten der schulischen Ausbildung, die die anrechenbare Höchstdauer von acht Jahren überschreiten.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Schul- und Studienzeitenam 20.06.2024 | 14:13
Nachzahlungen sind nur möglich für Zeiten, die über die maximal 8 Jahre hinausgehen, die automatisch berücksichtigt werden für die Wartezeit. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… https://www.finanztip.de/gesetzliche-rentenversicherung/rentenbe…
2 Minuten googelnam 20.06.2024 | 14:15
DRV-Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-S… "Wer zusätzliche Beiträge bei der Deutsche Rentenversicherung einzahlen will, kann unter Umständen von einer wenig bekannten Möglichkeit Gebrauch machen: Freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten nach dem 16. Lebensjahr können bis zum 45. Lebensjahr nachgezahlt werden. Diese Nachzahlung ist jedoch nur möglich, soweit die Schulzeiten noch nicht mit Beiträgen belegt sind und nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können. Damit kommt eine Nachzahlung insbesondere für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr in Frage und für Schulzeiten, die acht Jahre überschreiten. Vom monatlichen Mindestbeitrag von 83,70 Euro bis zum Höchstbeitrag von 1.311,30 Euro können die Beiträge in beliebiger Höhe gezahlt werden. Die Einzahlung kann sinnvoll sein, um eine bestimmte Wartezeit zu erfüllen oder den Rentenanspruch zu steigern. Ob sie sich lohnt, können Sie in einem Gespräch in einer unserer Beratungsstellen klären."
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