Hallo Fragender,
Mit dem AVmEG vom 21.03.2001 (BGBl. I S. 403) wurde zum 01.01.2002 § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI neu gefasst und die Höchstdauer zur Berücksichtigung von Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres als Anrechnungszeiten von drei auf acht Jahre heraufgesetzt. Damit wurde erreicht, dass unbewertete Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung keine Lücken in der Versicherungsbiografie mehr darstellen.
In dem Zusammenhang wurde § 207 Abs. 3 SGB VI entsprechend angepasst und die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen zugelassen. Grundsätzlich sieht die Vorschrift die Möglichkeit der Nachzahlung auf Antrag nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres vor. Allerdings gab es - wie chi bereits ausgeführt hat - für eine Übergangszeit von 3 Jahren bis zum 31.12.2004 auch für bereits über 45-Jährige die Möglichkeit, freiwillige Beiträge nachzuzahlen.
Hallo Fragender,
diese Zeit würde als freiwillige Beitragszeit berücksichtigt werden, also nicht als Ausbildungszeit.
Danke schon mal für die Antworten, die aber leider für mich frustrierend sind. Ich habe aber das Gefühl, dass der Schnitt für Menschen, die damals schon 45 oder älter waren, der Einschnitt ohne echte längere (!) Übergangsregelungen ziemlich einschneidend ist. Für viele andere Änderungen gibt es ja z.B. echte Übergangsregelungen oder Bestandsschutz.
Ich hatte damals das gar nicht so richtig auf dem Schirm, was da genau gesetzlich passiet ist und welche Auswirkungen das alles hat.
Seit die Zeit der eigenen Rente näher rückt fehlen mir genau diese Jahre z.B. für eine Wartezeit von 35 Jahren :(.
Hallo W*lfgang
Danke für den Tipp. Ist natürlich schwierig, da ich nicht mehr alle Rentenauskünfte aus dieser Zeit noch habe. Einer der Gründe, dass ich damals diese Dinge nicht auf dem Schirm hatte waren Lebensumstände. Ich war noch mitten im "Kampf", Kinder, Job, Umzüge u.s.w. in den Griff zu bekommen. Damals hatte ich Rentenauskünfte nicht so eingehend studiert, da waren ganz andere Dinge vordringlich.
Dinge sind manchmal komplexer, als es Jonny in seiner einfachen Rechnung da aufgetan hatte und wo er angedeutet hat, dass ich da einfach ein bisschen nachlässig war.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass viele meiner Altersgenossen, die auch um die 45 waren zu dieser Zeit, das auch nicht wussten und deshalb auch nicht diese 3 Jahresspanne genutzt hatten, um Ausbildungsjahre aus eigenen Mitteln für Wartezeiten zu kompensieren.
Wäre mal interessant, wie oft das damals genutzt worden ist. Eine 3 Jahresfrist halte ich für sehr knapp, gegenüber der nachfolgenden Generation, die tatsächlich noch Jahrzehnte nach ihrer Ausbildung Zeit hat, das zu regeln, bei Bedarf.
Hallo Fragender,
damals? Überschaubar = null :-)
Die Fälle, wo das speziell nachgehend bewilligt worden ist/sozialrechtlicher Herstellungsanspruch *), ist nicht entscheidend (mir sind einige bekannt) - für SIE geht es darum, diesen heute (noch) zu erhalten ...die DRV wird Ihnen schon mitteilen/nachweisen, obs geht/nicht geht, unabhängig von Ihren Unterlagen.
*) einen Link in die Rechtsanweisungen/Auslegungsbestimmen zum SGB der DRV hätte ich Ihnen gerne zu diesem Thema gegeben, das hält die DRV aber – aus welchen Gründen auch immer - nach meinem ersten Hinweis dazu vor Jahren in diesem Forum unter Verschluss ;-)
Erwarten Sie deshalb keine konkrete Expertenauskunft/-hilfe ...bei manchen Frage kriegen die spontan neben Lethargie noch Asthma :-)
Gruß
w.
Was für eine Selbstherrlichkeit. Ich hoffe Deine Arbeit wird auch dermaßen kritisch und zynisch hinterfragt.Wäre mal interessant, wie oft das damals genutzt worden ist.Hallo Fragender, damals? Überschaubar = null :-) Die Fälle, wo das speziell nachgehend bewilligt worden ist/sozialrechtlicher Herstellungsanspruch *), ist nicht entscheidend (mir sind einige bekannt) - für SIE geht es darum, diesen heute (noch) zu erhalten ...die DRV wird Ihnen schon mitteilen/nachweisen, obs geht/nicht geht, unabhängig von Ihren Unterlagen. *) einen Link in die Rechtsanweisungen/Auslegungsbestimmen zum SGB der DRV hätte ich Ihnen gerne zu diesem Thema gegeben, das hält die DRV aber – aus welchen Gründen auch immer - nach meinem ersten Hinweis dazu vor Jahren in diesem Forum unter Verschluss ;-) Erwarten Sie deshalb keine konkrete Expertenauskunft/-hilfe ...bei manchen Frage kriegen die spontan neben Lethargie noch Asthma :-) Gruß w.
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