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Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

von Anna04.03.2010 | 22:42
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Ehe wurde vor 15 Jahren geschieden und die Berechnung des Versorgungsausgleichs hat (damals) einen Bonus in Höhe von ca. 100 DM zu meinen Gunsten sowie 40 Monate ergeben . Weil mein Ex-Mann rentenversicherungspflichtiger Angestellter war, ich jedoch Beamtin, wurde seitens des Familiengerichts kein "normaler", sondern ein sogenannter "schuldrechtlicher" Versorgungsausgleich durchgeführt. Bei der Rentenversicherung hat man mir erklärt, daß das für mich die vermutlich beste Lösung gewesen ist, weil ich als Beamtin von tatsächlich übertragenen lediglich 40 Monaten wegen nichterfüllter Wartezeit und Nichtberechtigung zur freiwilligen Versicherung unterm Strich niemals eine Rente erhalten hätte. Und selbst wenn ich durch irgendwelche Hintertüren wie Pflege oder Mininebenjobaufstockung doch noch zu den fehlenden 20 Monaten kommen würde, müßte ich damit rechnen, das mir Vater Staat die kleine Rente wieder mit der Pension verrechnen wird. Nachdem im Urteil nichts konkretes ausgeführt ist und auch die Beratungsstelle hier nicht weiterhelfen konnte, bitte ich die beim Thema Versorgungsausgleich sachkundigen User um Hilfe bei folgenden Fragen: Was bedeutet der schuldrechtliche Versorgungsausgleich ganz konkret? Heisst das, das mein Exmann mir bei meinem Pensionseintritt automatisch die übertragenen 100 DM bzw. den entsprechenden umgerechneten Euro-Betrag als private Zusatzrente bezahlen muss, oder kann er sich davon drücken? Irgendwo habe ich gelesen, das mein Mann einen größeren Geldbetrag bei der Deutschen Rentenversicherung einbezahlen müsste, damit ich von dort dann eine Altersrente erhalte. Aber genau das macht bei mir (Beamtin, s.o.) eigentlich keinen Sinn. Kann man im Nachhinein durch eine gütliche Einigung mit dem Exmann (z.B. durch eine einmalige Abfindung) auf die spätere monatliche lebenslange Rentenzahlung durch den früheren Ehegatten verzichten oder wäre dies nicht legal?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sorry, "Sorry" ist leider zuzustimmen. Die Rentenversicherung erteilt im Rahmen des Scheidungsverfahrens dem Gericht die in der Ehezeit bei Ihnen entstandenen Rentenanwartschaften mit. Ob und wie der Versorgungsausgleich dann vom Gericht durchgeführt wird, darauf hat die Rentenversicherung keinen Einfluss. Nach Eingang der Rechtskraftmitteilung des Urteils wird dann genau der Versorgungsausgleich, wie vom Gericht im Urteil vorgesehen, durchgeführt. Da wir hier zum einen das Urteil nicht vorliegen haben und für eventuelle Abänderungen das Familiengericht zuständig ist, sollten Sie entsprechende Fragen ggfs. von einem Fachanwalt für Familienrecht abklären lassen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wir bleiben bei unserer Aussage, dass für den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich die Rentenversicherung nicht zuständig ist. Aber vielleicht können Sie den Anmerkungen der anderern Forumsteilnehmer einige Hinweise entnehmen.

5 Antworten

sorryam 05.03.2010 | 07:21
fragen zum schuldrechtlichen versorgungsausgleich stellen sie am besten ihrem rechtsanwalt, da davon die gesetzliche RV nicht tangiert wird. eine pflicht ihres ex-mannes zum einzahlen eines einmalbetrags in die gRV besteht nicht (mehr).
Renten-Fachmannam 05.03.2010 | 15:00
Aus der Versicherung Ihres geschiedenen Mannes erhalten Sie keine Altersrente. Eine private Zusatzrente von Ihrem Ehemann, von sowas habe ich noch nie gehört. Vielleich meinen Sie den § 20 VersAusglG - Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente ? Das ist aber keine Angelegenheit der Rentenversicherung. Und was die Einzahlung betrifft, Ihr geschiedener Ehemann konnte die Minderung seiner eigenen späteren Rente durch die an Sie übertragen Entgeltpunkte dadurch ausgleichen, indem er einen entsprechend hohen Beitrag auszahlte.
Schadeam 05.03.2010 | 15:00
Bezüglich des Tipps meiner Vorredner bedenken Sie bitte, dass der Gang zum Fachanwalt auf jeden Fall (viel) Geld kostet. So gesehen würden Sie sich vielleicht mit einer gütlichen Einigung auf jeden Fall Anwaltskosten und vielleicht auch Gerichtskosten ersparen und hätten unterm Strich vielleicht mehr davon, wie wenn Sie einen langwierigen Prozess gewinnen...oder den auch noch verlieren:-))... Legal wäre eie solche Einigung auf jeden Fall - ein Anwalt würde Ihnen natürlich immer versichern, wie wertvoll (zumindest für den Geldbeutel des Anwaltes) sein fachlicher Rat ist :-))
Renten-Fachmannam 05.03.2010 | 19:41
Berichtigung: letztes Wort muss natürlich "einzahlte" heißen.
-_-am 05.03.2010 | 23:09
Ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich ist quasi ein privater Ausgleich für den hälftigen Wertunterschied der Ihre Anwartschaften in der Ehezeit übersteigenden Anwartschaften Ihres ausgleichspflichtigen Ehemannes. Die monatlich 100,- DM beziehen sich jedoch auf das Ende der Ehezeit und müssen dynamisiert werden, weil der Wert der Anwartschaft sonst immer niedriger würde. Das werden Sie nicht allein leisten können, sondern fachliche Hilfe benötigen. Ein Grund, warum das Versorgungsausgleichsrecht seit 01.09.2009 geändert wurde. Abgesehen vom Preis für die Dienstleistung: Vermutlich wird auch so mancher Rechtsanwalt damit überfordert sein. Viele Berechtigte nehmen ihre Rechte aus dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich daher gar nicht wahr. Die gesetzliche Rentenversicherung kann Ihnen dabei aber leider nicht helfen.
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