Guten Morgen,
Anspruch auf eine große Witwenrente haben Sie, wenn Sie
→ das 47. Lebensjahr vollendet haben
Die Altersgrenze für die große Witwen-/ Witwerrente steigt stufenweise von 45 auf 47 Jahre. Die Anhebung ist vom Todesjahr des Versicherten abhängig ( stufenweise Anhebung der Altersgrenze von 45 Jahren auf 47 Jahre, näheres hierzu lesen sie in der Broschüre " Hinterbliebenenrente- Hilfe in schweren Zeiten? oder
→ erwerbsgemindert oder nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht berufs- oder erwerbsunfähig sind oder
→ ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erziehen, das noch nicht 18 Jahre alt ist (hierzu zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch Stief- und Pflegekinder, Enkel und Geschwister). Das Gleiche gilt, wenn Sie für ein behindertes eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehepartners sorgen, das sich nicht selbst unterhalten kann (unabhängig von dessen Alter)
Der Anspruch auf die große Witwenrente endet daher grundsätzlich mit Vollendung des 18.Lebensjahres der Waise, es sei denn, es sind weitere Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung