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Experten-Antwort

Schule - Wartezeit ????

von speeding13.06.2016 | 13:59
996 Ansichten
2 Antworten
Eine Frage zur Wartezeit. Vom 16 ten Lebensjahr bis zum 17 ten bin ich auf ein Gymnasium gegangen. Zählt diese Zeit zur Wartezeit (45 Jahre) für besonders langjährig Versicherte? In meinem ansonsten vollständigen Versicherungsverlauf ist diese Zeit nicht aufgeführt. Entgelt natürlich keines. Vielen Dank für eine Antwort. Speeding

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.06.2016 | 14:18

Hallo speeding,

nein, diese Zeit zählt nicht zu den 45 Jahren für besonders langjährig Versicherte.

1 Antworten

W*lfgangam 13.06.2016 | 20:32
Hallo speeding, für diese Zeit ist eine Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen möglich, sofern Sie noch nicht das 45. Lbj. vollendet haben. Und die freiwilligen Beiträgen zählen dann mit zu den 45 Jahren (wenn Sie mind. 18 Jahre an Pflichtbeiträge haben, unterstelle ich mal). Nebenbei, die ab 17 angerechnete Schulausbildung (Abi mit 19, 20?) zählt auch nicht zu den 45 Jahren. Ebenso, wenn Sie noch ein Studium hintendran hatten, dann können Sie rechnerisch nie auf 45 Jahre für die AR/besonders langjährig Versicherte kommen. Gruß w.
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