Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Schulische Ausbildung

von Lis30.06.2007 | 17:45
1338 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich erhalte eine volle EM-Rente mein problem ist es müssten 18 monate meiner Schulischen Ausbildung angerechnet werden aber es werden nur 11 monate berechnet obwohl ich schon 17 jahre war. War auch schon bei der Rentenberatung aber die hat das nich interessiert. Meine frage weiss jemand ob das so richtig ist?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie sollten ein persönliches Gespräch bei einer Auskunfts- und Beratungstelle führen, mit der Bitte um Erläuterung Ihres Rentenbescheides.

3 Antworten

Unbekanntam 30.06.2007 | 22:57
Hallo Lis, leider sind deine Angabe zu dürftig, um was genaueres sagen zu können? Was verstehst du genau mit angerechnet? Rentenhöhe oder die Rentenmonate?
lotscheram 01.07.2007 | 20:57
Hallo Lis, Möglicherweise besteht das Missverständnis darin, dass Sie annehmen, wenn man eine schulische Ausbildung vor dem 17. Lbj. beginnt und nach dem 17. Lbj beendet, müssten alle Monate berücksichtigt werden? Das ist leider nicht so. Nur die ab dem Monat der Vollendung des 17. Lbj. noch vorhandenen Monate werden in die Berechnung einbezogen und gegebenenfalls auch bewertet. Sind jedoch neben allgemeiner Schulausbildung oder auch einer Hochschulausbildungszeit noch Monate als Fachschulzeit vorhanden, auch solche nach 1991 im Rahmen arbeitsamtlicher Umschulung oder Qualifizierung, werden vorragngig diese Monate berücksichtigt und die übrigen Monate Schule nur noch als Differenz 36 minus Fachschulmonate. Hängt aber auch davon ab, ab wann denn die EM-Rente gewährt wurde. Insofern ist die Aussage von User "Unbekannt" völlig richtig, ohne weitere Angaben läßt sich schlecht argumentieren.
Lisam 01.07.2007 | 22:28
Es fehlen 6 monaten die nach Beendigung meines 17 Lbj.der allgemeinen Schulzeit nicht mit gerechnet oder bewertet wurden sind . Das kommisch ist nur das ich danach noch ein 1 Jahr Schule gemacht habe und das wurde berechnet. Ich habe meine EM-Rente 2004 bekommen. Mich wundert nur das diese Zeit im Rentenkonto mit drauf stehen und bei der Berechnung nur das Eine Jahr auf der anderen Schule gerechnet wird.Ich versteh das nicht!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026