Hallo r.b.
durch die Anerkennung einer Schulzeit werden die Beitragszeiten aus der Beschäftigung zu sogenannten beitragsgeminderten Zeiten. Bei der Rentenberechnung kann dies im Ausnahmefall zu einer Rentenminderung führen. Dies wäre der Fall, wenn die Mindestentgeltpunkte Berechnung anzuwenden ist, bei der nur vollwertige Beitragszeiten aufgewertet werden.