Ja, hier liegt ein Irrtum vor.
Schul-, Fachschul-, und Hochschulausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr werden weiterhin im Umfang von höchstens 8 Jahren als sogenannte Anrechnungszeiten berücksichtigt. Es ist allerdings richtig, dass seit 2009 nur noch Anrechnungszeiten wegen einer Fachschulausbildung für höchstens 3 Jahre rentensteigernd bewertet werden: max. 0,0625 Entgeltpunkte werden dafür angerechnet. Schul- und Hochschulausbildungenzeiten bleiben seither ohne eigene Bewertung.