Die Schulzeiten sind bei Ihnen augenscheinlich mittels Feststellungsbescheid als Anrechnungszeit festgestellt worden.
Der ansonsten bei Anrechnungszeiten, die vor dem 17. und/oder nach dem 25. Lebensjahr zurückgelegt wurden, erforderliche Tatbestand, dass dieser Anrechnungszeittatbestand eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit oder einen Wehr- bzw. Zivildienst unterbrochen haben muß, gilt für Schulzeiten nicht.
Unterbrechung bedeutet, dass der Anrechungszeittatbestand (z.B. Arbeitslosigkeit mit Meldung, Krankheit, Mutterschutz) einer versicherten Beschäftigung nachfolgt. Die Fortsetzung dieser Beschäftigung/Tätigkeit nach dem Anrechnungszeit- tatbestand ist jedoch nicht erforderlich. Sie muß lediglich objektiv möglich gewesen sein, d.h. es darf kein endgültiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben vorliegen. Eine Unterbrechung liegt solange vor, solange zwischen dem Ende der Pflichtversicherung un dem Beginn der Anrechnungszeit kein voller Kalendermonat liegt.
JEDOCH:
a) Für Zeiten zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr ist keine Unterbrechung für die Anrechnung erforderlich.
b) Für Schulzeiten wird keine Unterbrechung bzw. Vorbeitrag gefordert.
Es ist jedoch so, dass die Rentenleistungen mit den geringsten Anfoderung hinsichtlich der Wartezeit (Mindestversicherungszeit) fordern, dass für mindestens 60 Kalendermonate Beitragszeiten zurückgelegt worden sind.
Hallo Chris,
wenn Basti am Ende seines Studiums das 25. Lebensjahr bereits vollendet hat, muss die Unterbrechung der versicherten Beschäftigung geprüft werden. Das Studium selbst wäre ggf. ein Überbrückungstatbestand.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.