Die Anrechnung von Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten ist nur ab Vollendung des 17. Lebensjahres möglich.
Die von Ihnen genannte Schulzeit kann also rentenrechtlich nicht anerkannt werden.
Sollten Sie dagegen eine echte Lehrzeit absolviert haben, können Beitragszeiten wegen Ausbildung unabhängig vom Alter - also auch schon vor dem 17. Geburtstag -
berücksichtigt werden.