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Experten-Antwort

Schulzeiten - Anerkennung / Ausbildung

von Schüler26.04.2011 | 07:05
1818 Ansichten
5 Antworten

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Ich selbst bin Jahrgang 1950. Es geht um einen Zeitabschnitt - v. 03/1965 - 05/1966. Es handelt sich hierbei um die Schulform der Berufs - Fachschule -. Muss dieser Zeitabschnitt wie auch immer Rentenrechtlich anerkannt werden ?. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Anrechnung von Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten ist nur ab Vollendung des 17. Lebensjahres möglich.

Die von Ihnen genannte Schulzeit kann also rentenrechtlich nicht anerkannt werden.

Sollten Sie dagegen eine echte Lehrzeit absolviert haben, können Beitragszeiten wegen Ausbildung unabhängig vom Alter - also auch schon vor dem 17. Geburtstag -

berücksichtigt werden.

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4 Antworten

Schadeam 26.04.2011 | 07:40
Nein, denn 1966 waren Sie noch nicht 17 Jahre alt. Erst ab dem 17. Geburtstag gäbe es Anrechnungszeiten.
Schüleram 26.04.2011 | 08:40
Ich habe das hier ;. Wie immer, gibt es beim Rentenrecht einige Ausnahmen. Grundsätzlich wirken sich Schulzeiten die sich sofort an eine Berufsausbildung oder Tätigkeit anschließen rentensteigernd aus und werden auch entsprechend berücksichtigt ;. im www gefunden. Bei der von mir genannten Schule handelt es sich nicht um eine reine Fachschule - sondern um eine berufsvorbereitende Schule - mit ganztägigen Ubterricht - ändert sich nunmehr die Sichtweise ? Danke
???am 26.04.2011 | 11:14
Nach § 58 SGB VI können nur Schul- und Ausbildungszeiten (unabhängig von der Schulart) Anrechnungszeiten werden, wenn sie nach dem vollendeteten 17. Lebensjahr (also frühestens ab dem 17. Geburtstag) liegen. Ihr Google-Ergebnis ändert also nichts.
Schüleram 26.04.2011 | 14:53
Danke. Diese seinerzeit neue Schulform - Ganztagsunterricht mit sowohl theoretischem als auch praktischem Unterricht - war Voraussetzung zum Antritt einer Lehrzeit in diesem Beruf - und hat auch eine Verkürzung der Lehrzeit von 0,5 Jahren begründet. Grund: die Kosten f. d. Schulbesuch wurde bereits vom hernach potentiellen Ausbildungsbetrieb finanziert.
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