Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

schulzeiten un 400euro job

von jenny27.05.2009 | 18:06
1006 Ansichten
3 Antworten
ich habe nur schul und studienzeiten sowie einen geringfügigen 400 euro job ohne aufstockung. erwachsen aus diese zeiten eine rente wegen erwerbsunfähigkeit...oder hätte ich keinen schutz? lg jenny

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.05.2009 | 11:10

Hallo Jenny,

aus dem geschilderten Sachverhalt erwächst zunächst einmal noch kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Für einen solchen Anspruch müssen zunächst einmal fünf Jahre Beiträge gezahlt worden sein. Ferner ist es grundsätzlich erforderlich, dass in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt des sogenannten Leistungsfalls, drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Für Berufsanfänger gibt es von dieser Regelung allerdings Abweichungen.

Bei einem Minijob ohne Aufstockung zahlt "nur" der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von derzeit 15 % zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Pauschalbeitrag begründet den Anspruch nicht. Es besteht allerdings die Möglichkeit den Beitrag aufzustocken und dadurch vollwertige Beiträge in seinem Versicherungskonto gutgeschrieben zu bekommen.

Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Bei dieser Gelegenheit können Sie uns Ihre bisherigen Schulzeiten mitteilen, damit diese in Ihr Versicherungskonto aufgenommen werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

2 Antworten

Chrisam 27.05.2009 | 18:34
Nein, hierdurch wird kein anspruch begründet.
-_-am 27.05.2009 | 20:03
Wie schon der Begriff "versicherungsfreie Beschäftigung" sagt, werden keine Rentenversicherungsbeiträge entrichtet (im Volksmund auch "Minijob" oder "geringfügige Beschäftigung" genannt). Den Versicherungsschutz für die Risiken "Rente wegen Erwerbsminderung" und "Leistungen zur Teilhabe (Reha)" können Sie aber "hinzukaufen" in dem Sie auf die Versicherungsfreiheit der Beschäftigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichten (jederzeit für die Zukunft möglich). In dem Fall zahlen Sie 4,9% Ihrer Bruttoentgelte in die Rentenversicherung aus eigener Tasche ein (wird vom Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber einbehalten). Bei haushaltsnahen Dienstleistungen ist es teurer (14,9%). Verdient der Arbeitnehmer regelmäßig weniger als 155 Euro monatlich wird der Aufstockungsbeitrag von mindestens 155 Euro berechnet (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage). Mehr unter: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungR…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026