Hallo Jenny,
aus dem geschilderten Sachverhalt erwächst zunächst einmal noch kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Für einen solchen Anspruch müssen zunächst einmal fünf Jahre Beiträge gezahlt worden sein. Ferner ist es grundsätzlich erforderlich, dass in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt des sogenannten Leistungsfalls, drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Für Berufsanfänger gibt es von dieser Regelung allerdings Abweichungen.
Bei einem Minijob ohne Aufstockung zahlt "nur" der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von derzeit 15 % zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Pauschalbeitrag begründet den Anspruch nicht. Es besteht allerdings die Möglichkeit den Beitrag aufzustocken und dadurch vollwertige Beiträge in seinem Versicherungskonto gutgeschrieben zu bekommen.
Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Bei dieser Gelegenheit können Sie uns Ihre bisherigen Schulzeiten mitteilen, damit diese in Ihr Versicherungskonto aufgenommen werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
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