Liegt der Beginn der Rente ab 1.1.2009 und später, erfolgt keine rentensteigernde Bewertung von bis zu 3 Jahren mehr für Realschul-, Gymnasium oder Hochschulzeiten. Ausgenommen hiervon sind nur Zeiten des Fachschulbesuchs, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und tatsächliche Berufsausbildungszeiten.
Auf die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren zählen diese Schulzeiten jedoch weiterhin mit. Im Einzelfall kann dies ca. maximal zu einer mtl. Renteneinbuße von 59 € führen.