Guten Tag petra123,
freiwillige Beiträge können die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht aufrechterhalten.
Wenn Sie jedoch keine versicherungspflichtige (Vollzeit-)Beschäftigung ausüben, könnte eine versicherungspflichtiger Minijob eventuell hilfreich sein, um die erforderlichen drei Jahre in den letzten drei Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zu erfüllen.
Da es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten gibt, würden wir Ihnen dringend eine persönliche beziehungsweise telefonische Beratung empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Petra,
die besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung ist, dass Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträge vorweisen können. Sie können die versicherungsrechtliche Voraussetzung nur dann mit freiwilligen Beiträgen auch erfüllen, wenn Sie bereits vor dem 01.01.1984 die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Die Bedingung dabei ist jedoch, dass in der Zeit vom 01.01.1984 bis zum Eintritt Ihrer Erwerbsminderung jeder Kalendermonat mit sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten (z. Bsp. freiwillige Beiträge) belegt ist, also kein Monat mit einer Lücke vorhanden ist, denn dann wäre der Schutz weg und kann nur noch mit Pflichtbeiträgen aufrecht erhalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Eine der rechtlichen Vorausetzungen für eine Erwerbsminderung ist, dass in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsfall-Datum (Beginn) der EM-Rente mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen. Freiwillige Beiträge sind natürlich keine Pflichtbeiträge.
Wenn Sie jetzt schon in den letzten 3 Jahren immer Pflichtbeiträge hatten, verfällt also Ihr Anspruch allerspätestens in 2 Jahren, egal ob gar keine Rentenbeiträge oder freiwillige Beiträge vorliegen.
Das kann auch schon früher der Fall sein, je nachdem, wann in einem Rentenverfahren dann das Leistungsfall-Datum festgelegt wird.
Diese 5/3-Regel muss immer erfüllt sein (außer bei Berufsanfängern und ggf. Arbeitsunfällen).
Eine Möglichkeit für Pflichtbeiträge wäre ein Mionijob mit Rentenbeitragszahlung oder die Pflege im familiären Umfeld (unter bestimmten Bedingungen).
Dann dürfen aber keine freiwilligen Beiträge gleichzeitig gezahlt werden.
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