Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Schutz bei Erwerbsminderung

von petra12327.05.2025 | 07:51
244 Ansichten
5 Antworten
Verliere ich durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen meinen Schutz bei Erwerbsminderung? Und wenn ja, ab wann wäre der Schutz weg? Bin Jahrgang 67

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 27.05.2025 | 08:20

Guten Tag petra123,

 

freiwillige Beiträge können die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht aufrechterhalten.

 

Wenn Sie jedoch keine versicherungspflichtige (Vollzeit-)Beschäftigung ausüben, könnte eine versicherungspflichtiger Minijob eventuell hilfreich sein, um die erforderlichen drei Jahre in den letzten drei Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zu erfüllen. 

 

Da es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten gibt, würden wir Ihnen dringend eine persönliche beziehungsweise telefonische Beratung empfehlen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Experten-Antwortam 27.05.2025 | 09:05

Hallo Petra,

die besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung ist, dass Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträge vorweisen können. Sie können die versicherungsrechtliche Voraussetzung nur dann mit freiwilligen Beiträgen auch erfüllen, wenn Sie bereits vor dem 01.01.1984 die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Die Bedingung dabei ist jedoch, dass in der Zeit vom 01.01.1984 bis zum Eintritt Ihrer Erwerbsminderung jeder Kalendermonat mit sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten (z. Bsp. freiwillige Beiträge) belegt ist, also kein Monat mit einer Lücke vorhanden ist, denn dann wäre der Schutz weg und kann nur noch mit Pflichtbeiträgen aufrecht erhalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Freiwillige Beiträge bringen hier nichtsam 27.05.2025 | 08:01
Eine der rechtlichen Vorausetzungen für eine Erwerbsminderung ist, dass in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsfall-Datum (Beginn) der EM-Rente mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen. Freiwillige Beiträge sind natürlich keine Pflichtbeiträge. Wenn Sie jetzt schon in den letzten 3 Jahren immer Pflichtbeiträge hatten, verfällt also Ihr Anspruch allerspätestens in 2 Jahren, egal ob gar keine Rentenbeiträge oder freiwillige Beiträge vorliegen. Das kann auch schon früher der Fall sein, je nachdem, wann in einem Rentenverfahren dann das Leistungsfall-Datum festgelegt wird. Diese 5/3-Regel muss immer erfüllt sein (außer bei Berufsanfängern und ggf. Arbeitsunfällen). Eine Möglichkeit für Pflichtbeiträge wäre ein Mionijob mit Rentenbeitragszahlung oder die Pflege im familiären Umfeld (unter bestimmten Bedingungen). Dann dürfen aber keine freiwilligen Beiträge gleichzeitig gezahlt werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026