Wie Sie schon richtig erahnt haben, schiebt sich da die Beitragsbemessungsgrenze davor.
Als versicherungspflichtiger Beschäftigter können Sie in 2010 bis zu 66.000,- EUR als sozialversicherungspflichtiges Entgelt für die Rente berechnet bekommen.
Als evtl. freiwillig Einzahlender (Selbstständiger) geht dies bis monatlich 1.094,50 EUR. Ob sich das trägt/lohnt (renditemäßig) sollten Sie sich in einem Beratungsgespräch persönlich erläutern lassen.