Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Schwache Einzahlungsjahre im nachhinein wieder ausgleichen

von Michael Rossbach11.11.2010 | 10:57
2086 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Halllo Zusammen, ich bin seit 3 Jahren ohne Arbeit und hatte in den letzten 3 Jahren keine Möglichkeit in meine Rente einzuzahlen (die Mini-Renteneinzahlung für H4 kann man getrost vernachlässigen). Das reisst natürlich in meine persönliche Rentenerwartung, die ich noch vor 3 Jahren hatte, ein ganz schönes Loch. Wie lange ich noch arbeitslos bin ist in meinem Alter von 52 auch nicht abzusehen. Trotzdem klammere ich mich an den Gedanken irgendwann wieder in Arbeit zu kommen und Vollgas zu geben. Notfalls versuche ich mich selbstständig zu machen wobei ich nicht gerade der Typ dafür bin, aber wenns nicht anders geht versuch ich das auch. Jetzt meine Frage. Angenommen ich komme in nächster Zeit wieder in irgendeiner Form in Beschäftigung kann ich dann die verlorenen Jahre wieder aufholen oder schiebt mir da die Beitragsbemessungsgrenze einen Riegel vor? Anders ausgedrückt könnte ich z.B. in nur einem Jahr durch total viel Arbeit den finanziellen Verlust wieder einholen oder kann ich sowieso nur einen bestimmten maximalen jährlichen Rentenbeitrag einzahlen egal ob ich 40.000 oder 400.000 in einem Jahr verdient habe? Jetzt schieb ich gleich noch ne zweite Frage hinterher :) Kann ich als Selbstständiger auch in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und wenn ja lohnt sich das überhaupt oder ist das Preis-Leistungsverhältnis der gesetzlichen nicht so toll? Irgendwie habe ich immer noch das Gefühl das die gesetzliche Rentenversicherung am sichersten bezüglich Krisen und Insolvenz ist. Den privaten traue ich irgendwie nicht. Ich sag schon mal im voraus danke für die Antworten. Gruss, Michael

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Sie schon richtig erahnt haben, schiebt sich da die Beitragsbemessungsgrenze davor.

Als versicherungspflichtiger Beschäftigter können Sie in 2010 bis zu 66.000,- EUR als sozialversicherungspflichtiges Entgelt für die Rente berechnet bekommen.

Als evtl. freiwillig Einzahlender (Selbstständiger) geht dies bis monatlich 1.094,50 EUR. Ob sich das trägt/lohnt (renditemäßig) sollten Sie sich in einem Beratungsgespräch persönlich erläutern lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

...am 17.11.2010 | 10:41
Hallo Herr Rossbach, fragen Sie bei der Beratungsstelle auch nach der Antragspflichtversicherung. Sie können sich als Selbständiger innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Selbständigen Tätigkeit auf Antrag pflichtversichern. Ob diese sinnvoll ist, muss allerdings mit dem Berater besprochen werdne. Sinnvoll ist es meistens, wenn man sich wegen des Erwerbsminderungsschutzes absichern muss, weil man a) mit Freiwilligen Beiträgen diesen nicht aufrechterhalten kann (nach § 241 SGB VI) und b) keine private BU-Absicherung hat bzw. erhalten kann.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026