Hallo Herr Radmeister,
eine Schul- oder Berufsausbildung wird auch bei einer schwangerschaftsbedingten Unterbrechung aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz als fortbestehend angesehen, wenn die Ausbildung nicht abgebrochen wird und der Wille besteht, die Ausbildung nach der Schwangerschaft fortzusetzen. Als Nachweis für die Schwangerschaft sowie die Unterbrechung aus gesundheitlichen Gründen legt die Waise bitte ein ärtzlichens Attest, sowie die Bereitschaftserklärung zum Weiterstudium vor. Sie sendet diese Unterlagen an den zuständigen Rentenversicherungsträger, der dann entscheidet, ob die Waisenrente weiter gezahlt werden kann.