Guten Tag Sonnenschein,
für die Frage und Prüfung der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit ist stets auf das aktuelle Arbeitseinkommen abzustellen. Daher ist Ihre vorausschauende gewissenhafte Schätzung über die Höhe des Arbeitseinkommens maßgebend.
Die Soforthilfen des Bundes dienen dazu, die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen zu sichern und Liquiditätsengpässe durch die Folgen der Corona-Pandemie zu überbrücken. Sofern diese Zuwendungen im Einkommenssteuerbescheid als Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit ausgewiesen werden, handelt es sich um Arbeitseinkommen. Sie zählen dann zu den beitragspflichtigen Einnahmen selbständig Tätiger und sind bei der Berechnung der Höhe der Beiträge zu berücksichtigen.
Für weitere individuelle Fragen wenden Sie sich am besten an Ihren Rentenversicherungsträger oder an eine Auskunfts- und Beratungsstelle.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung