Hallo Hanne,
wir verweisen auf die Antwort von "Meldung". Grundsätzlich können Sie Schwarzarbeit dem Zoll melden, z.B. über deren Internetseite.
Zur Prüfung der Rentenzahlung können Sie sich unter Angaben der persönlichen Daten Ihrer Nachbarin schriftlich an die Rentenversicherung wenden. Ob das Auswirkungen hat ist aber fraglich, da selbst bei einer vollen Erwerbsminderungsrente eine Beschäftigung oder Selbständigkeit in geringem Stundenumfang möglich ist, die bis zu einem jährlichen Einkommen von aktuell 20.763,75 Euro keine Auswirkungen auf die Rentenzahlung hat.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung