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Experten-Antwort

Schweigepflichtentbindung

von Elisabeth02.03.2012 | 21:14
3211 Ansichten
32 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Das VG hat meine Rentenakte angefordert und die DRV hat sie dem Gericht geschickt. Ich bin überhaupt nicht gefragt worden und eine Schweigepflichtentbindung habe ich auch nicht unterschrieben. Jetzt hat das VG bereits zum 2. Mal meinen RA aufgefordert, das eine Schweigepflichtentbindung ausgestellt wird. Am kommenden Dienstag ist die mündliche Verhandlung. Ich will nicht das Gericht von der Schweigepflicht entbunden wird. Was kann geschehen? ich bin total verunsichert.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zum laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht positionieren kann. Daher können wir Ihnen auch keine Empfehlung geben, ob es sinnvoll ist eine Schweigepflichtentbindung abzugeben oder nicht.

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31 Antworten

KSCam 02.03.2012 | 21:22
Die Hellseher sinfd schon im Feierabend. Wer will zu so einer Frage ohne jedes Hintergrundwissen denn etwas hilfreiches beitragen? Kein Mensch im Forum weiß doch um was Sie vor Gericht streiten und was in der Akte stehen könnte, was der Richter nicht wissen soll.
Krämersam 02.03.2012 | 21:29
" Ich will nicht das Gericht von der Schweigepflicht entbunden wird" Und warum wollen Sie das nicht ? Was hindert Sie daran ? Ich würde es auf jeden Fall machen und alles wird gut. Sonst eher nicht...
Krämersam 02.03.2012 | 21:31
Und was ein Richter nicht wissen sollte oder wissen dürfte ist mir nun absolut schleierhaft. Ein Richter darf und muss ALLES wissen um zu einer richtigen Entscheidung zu kommen.
Elisabetham 02.03.2012 | 21:32
Das Gericht wollte mit Hilfe der Rentenunterlagen meine Dienstunfähigkeit beurteilen.
Sozialröchleram 02.03.2012 | 21:38
Ihr spezieller Freund,der Sozialrechtler wird bald erscheinen und Ihnen seine Weisheit verkünden.
Krämersam 02.03.2012 | 21:35
ja und ? Das ist doch wohl völlig klar und verständlich... Verstehe ihre Problematik gar nicht. Geheimniskrämerei und vom Gericht angeforderte Unterlagen zu verheimlichen ist sicher gar nicht gut und wird ihnen zum Schaden gereichen. Geben Sie das frei und gut ist. Machen Sie soch doch nciht mehr Probleme als nötig. Das sollte ihnen ihr Anwalt auch genau so sagen.
Elisabetham 02.03.2012 | 21:37
Die Dienstunfähigkeit stellt doch die DRV gar nicht fest.
Elisabetham 02.03.2012 | 22:06
Seit wann entscheiden DRV-Gutachter über die Dienstunfähigkeit? Ihr glaubt gar nicht, was ich mir alles für einen Quatsch anhören musste. Eine Entlassung eines Beamten erfolgt nur auf mangelnde Dienstunfähigkeit. Dies ist ein beamtenspezifischer Begriff, der nur von einem Amtsarzt beurteilt werden könnte. Denn über ein spezielles Amt könnte nur ein Amtsarzt das entsprechende Wissen haben. Es ist wirklich nicht lustig, wenn man sich solche Sprüche anhören muss und ich kann damit die Wände tapezieren.
Andrea Bergam 02.03.2012 | 21:48
Nur die Gefühle haben Schweigepflicht, leider die Elisabeth begreift das nicht...
Krämersam 02.03.2012 | 22:14
Das ist doch alles richtig. Aber der Herr Richter möchte nun mal die Unterlagen der DRV über Sie einsehen , unter anderem damit dann zu einer Entscheidung wegen ihrer Dienstunfähigkeit zu kommen. Ist das denn so schwer zu verstehen ? Noch mal : Wenn Sie dem Richter was vorenthalten wird das sicher nicht zu ihrem Vorteil sein. Geben Sie die Schweigepflichterklärung ab und gut is. Mehr kann man dioch nun wirklich dazu nicht mehr sagen. Ihr Anwalt sollte und wird das ebenso sehen.
Elisabetham 03.03.2012 | 08:55
Hallo Pfleger! Im Märzheft des Rheinischen Ärzteblattes S.10 werden Testpersonen für eine Schizophrenie-Studie gesucht. Es wird auch eine Aufwandsentschädigung bezahlt. Machst du mit?
KSCam 03.03.2012 | 10:48
Verschonen Sie bitte das Forum mit diesem Thema - Ihr Problem hat nichts mit Rente oder Altersversorgung zu tun. Meinetwegen können Sie "rumzicken" und mit dem Gericht "Spielchen" spielen und sich verweigern - ob der Richter sich das von Ihnen gefallen lässt ist allein sein Problem. Und letztlich natürlich auch Ihres, weil der Richter vielleicht nicht in Ihrem Sinne entscheidet, weil er das Gefühl hat, dass er von Ihnen "verar...t" wird. Ihr hochbezahlter Anwalt und Sie dürfen natürlich tun und lassen was Sie wollen, ob Sie Erfolg haben, interessiert hier im Forum jedoch keinen. Und wenn Sie wegen der "Schweigepflichtsproblematik" den Prozess verlieren und dann auf den Kosten sitzen bleiben, würde ich das auch nicht bedauern - das hätten Sie sich dann auch wirklich selbst eigebrockt.
Elisabetham 03.03.2012 | 11:15
Hallo Pfleger! Du kannst da ruhig hingehen, ich komme nicht. Hallo KSZ! Wieso meinst du, dass ich den Prozess verliere, wenn ich den Richter nicht von der Schweigepflicht entbinde?
Pflegeram 03.03.2012 | 10:48
Ne, lass mal. Mir ist nicht danach, dich dort persönlich kennen zu lernen.
Elisabetham 03.03.2012 | 15:04
Elisabetham 03.03.2012 | 17:43
Danke, Nix!
Sozialrechtleram 03.03.2012 | 19:48
Lassen Sie sich nicht verunsichern! Niemand kann Sie dazu zwingen, eine Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben. Wenn die DRV ohne ihr Einverständnis Ihre Rentenakte an das Gericht herausgegeben hat, können Sie mit einer Fachaufsichtsbeschwerde dagegen vorgehen. Nicht immer ist der Weg des geringsten Widerstandes auch der Richtige!
Elisabetham 03.03.2012 | 20:18
Hallo Sozialrechtler! Wegen der möglicherweise unbefugten Übersendung von Unterlagen der DRV an das Gericht habe ich beim Datenschutz nachgefragt und eine sehr freundliche und kompetente Auskunft erhalten: Kein Gericht steht unter der Aufsicht des Datenschutzes. Nach § 67b I u. II 2 SGBX ist die Übermittlung von Sozialdaten grundsätzlich nur mit schriftlicher Einwilligung des Betroffenen zulässig. Unter welchen Bedingungen eine Übermittlung auch ohne Einwilligung des Betroffenen zulässig ist regeln die gesetzlichen Übermittlungsbefugnisse der §§ 68 - 77 SGB X. Nun hat aber das Gericht die Unterlagen. Macht da eine Beschwerde gegen die DRV noch Sinn?
Speziam 04.03.2012 | 01:41
Hallo Elisabeth, hier kommt der ultimative Tip: Wenn Sie unbedingt keine Schweigeflichtentbindung abgeben wollen und Sie sich dessen sicher sind, warum fragen Sie dann hier überhaupt nach? Offensichtlich wollen Sie nur Beipflichtungen, anderslautende Ratschläge verteufeln Sie. Fragen Sie doch nächstes mal bitte Ihren Sitznachbarn in der Straßenbahn und lassen uns hier in Ruhe. Gute Nacht Deutschland
Fachanwaltam 04.03.2012 | 08:20
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
Ich würde den Richter verklagen. So geht s ja nun nicht. Er hätte die Unterlagen bei der DRV gar nicht anfordern dürfen. Er hat sich strafbar gemacht. Ich habe schon einige Mandanten in der Hinsicht Schweigepflichtsentbindung nicht vorher eingeholt vertreten und den Richter in die Schranken verwiesen. Lassen Sie sich das nicht gefallen und gehen Sie dagegen vor. Auch eine Klage gegen die DRV wäre in dem Zusammenhang sinnvoll. Auch die DRV hat sich strafbar gemacht, weil Sie die Unzterlagen einfach an das Gericht geschickt hat.
Sozialrechtlerinam 04.03.2012 | 14:30
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
Sollten Sie kein Wochenendtroll sein, was ich sehr stark annehme, sollten Sie von mir aus auch noch das Gericht auf Herausgabe Ihrer Akten verklagen. Der/die Richter/in wird das bestimmt zu würdigen wissen und bei seiner/ihrer Rechtsfindung berücksichtigen! Wie schön, dass Sie offensichtlich keine wirklichen Probleme haben....
Elisabetham 05.03.2012 | 16:19
Hallo Leute! Ich muss morgen zur mündlichen Verhandlung zum VG und das macht mir wirklich keinen Spaß. In dieser Angelegenheit war nun einmal die DRV verwickelt und das habe ich nicht veranlasst sondern einzig und allein das Gericht. Das Gericht hat einzig und allein aus eigener Verantwortung die Unterlagen angefordert und die DRV hat sie geschickt und mich auch nicht gefragt und mit diesem Thema darf ich mich morgen auseinandersetzen. Da ist überhaupt nicht lustig.
...am 05.03.2012 | 15:45
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
Und warum stellen sie Ihre "Frage" dann in einem Forum der Deutschen Rentenversicherung ? Ganz offensichtlich sind sie hier falsch... Können sie in Zukunft nicht einfach mit dem Sozialrechtler chatten, das wäre doch für alle Beteiligten der einfachste Weg. (und wer weiß, vielleicht könnten sie ja "zusammen" an einem PC schreiben...)
Elisabetham 05.03.2012 | 20:10
Hallo Pfleger! Ich bin lustig, das stimmt schon. Aber morgen in das Verfahren zu gehen und als erstes mal dem Richter zu sagen, dass er einen Fehler gemacht hat, steigert seine Beliebheitsscore für mich nicht.
...am 06.03.2012 | 13:42
Und ? Lassen sie uns doch bitte teilhaben, wie hat der Richter reagiert ? Ach ja, hätte ich fast vergessen : Ich entbinde sie hiermit von Ihrer Schweigepflicht.
Elisabetham 06.03.2012 | 15:29
Hallo von... Das Gericht wollte natürlich nochmal eine Schweigepflichtentbindung der DRV von mir. Die hat es aber nicht bekommen. Dann hat der der Richter versucht die Termini Em und Dienstunfähigkeit gleich zu setzen. Nach einer längeren Diskussion ist es mir gelungen einem schönen Vergleich auszuhandeln. Wenn du noch mehr wissen willst, frag doch einfach. Mein Ra hatte nämlich die umgekehrte Konstellation. da war einer Dienstunfähig, was aber die DRV nicht interessiert hat.
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