Zunächst sollte geklärt werden inwiefern Ihre in der Schweiz zurückgelegten Zeiten in Deutschland als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden können. Dieses Verfahren können Sie mit der Stellung eines Antrags auf Kontenklärung anstoßen.
Für die Bearbeitung Ihres Antrags und für die Beantwortung weitergehender Fragen die sich aus Ihrem Aufenthalt in der Schweiz in der Rentenversicherung ergeben, ist die für die Schweiz zuständige Verbindungsstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zuständig. Es gibt für die Schweiz insgesamt drei Verbindungsstellen bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung:
Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) gezahlt, wenden Sie sich bitte an die
Deutsche Rentenversicherung Bund, Telefon 030 865-0
Haben Sie zu irgendeinem Zeitpunkt mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) gezahlt, ist für Sie Ansprechpartner die
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Telefon 0234 304-0
Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) gezahlt, ist für Sie Ansprechpartner die:
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Telefon 0721 825-0