Sehr geehrte Frau Kreuzer,
wenn das 1 Jahr bereits in Ihrem Versicherungsverlauf enthalten ist und als rentenrechtliche Zeit anerkannt ist, wird diese Zeit auch in Ihrer Rente berücksichtigt. Falls die Zeit nicht enthalten ist, sollten Sie sich, wie von "I." bereits zutreffend geschrieben, an den Schweizer Rentenversicherungsträger wenden. Sollten Sie keinen aktuellen Versicherungsverlauf vorliegen haben, können Sie ihn sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.