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Experten-Antwort

Schweizerische und Deutsche Rentenversicherung

von Nix24.01.2020 | 19:44
83 Ansichten
2 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Freundin aus Niedersachsen lebt seit vielen Jahren in der Schweiz. Sie hat Arbeitsjahre sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz zurückgelegt. Jetzt - zuletzt - arbeitet und lebt sie in der Schweiz. Sie beantragt wegen Fibromyalgie eine Erwerbsminderungsrente bei der Schweizerischen staatlichen Rentenversicherung. Das schweizerische Rentenverfahren läuft noch als Streitverfahren. Zwischenzeitlich wurde auch bei der Deutschen Rentenversicherung ein Antrag auf Erwerbsminderung gestellt und auch entsprechende Gutachten eingereicht. Frage: Entscheidet der Deutsche Rententräger unabhängig vom Schweizer Rententräger über die Erwerbsminderungsrente oder wartet die DRV den Verfahrensabschluss bei der Schweizerischen Rentenversicherung? Liebe Grüsse Nix

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.01.2020 | 07:59

Guten Tag Nix,

die Antwort von KSC ist zutreffend.

Es gibt zwar ein deutsch-schweizerisches Sozialversicherungsabkommen.

Trotzdem entscheidet jeder Rentenversicherungsträger eigenständig über den Rentenanspruch, und das nach den jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften:

- also der deutsche Rentenversicherungsträger nach deutschem Recht

- und der schweizerische Rentenversicherungsträger nach schweizerischem Recht.

Insofern kann es durchaus zu einer der von KSC beschriebenen Konstellationen kommen.

1 Antworten

KSCam 24.01.2020 | 19:48
Jedes Land entscheidet separat. Entweder beide Länder lehnen die Rente ab, oder beide bewilligen oder eines bewilligt und das andere lehnt ab. Da heißt es abwarten und Tee (oder sonst was) trinken. Die Begriffe Invalidität (so heißt das in CH) und Erwerbsminderung (so heißt das in D) müssen nicht unbedingt identisch definiert sein.
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