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Experten-Antwort

Schwerbeh. unbefristet

von Heinrich07.03.2013 | 19:28
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Stimmt meine Info., in den letzten Jahren ist es schwerer geworden einen Schwerbeh.-Ausweiß unbefristet zu bekommen? Bevor der Schwerbeh. einen ATZ- Vertrag unterschreibt, muß er ja wissen ob ihm seine Schwerbeh. erhalten bleibt. Meine Schwester hatte in der ATZ nur noch 30%, mußte dann mit hohem Abschlag in die Rente. Kann ich meinen Ausweiß verlängern lassen obwohl er noch 2 J. gültig ist? Wie reagiert dabei das Versorgungsamt? Danke für Info.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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5 Antworten

Luisam 07.03.2013 | 20:06
Ja, es ist defitniv in den letzten Jahren viel schwerer geworden einen unbefristeten Ausweis zu bekommen. Bei der Erstbantragung fast sogar unmöglich - außer bei Kopf, Arme und Beine ab... Später dann im Laufe der Jahre bei den Verlängerungen und gleichbleibender oder sogar Verschlechterung der Einschränkungen ist es dann etwas einfacher möglich. Es kommt aber auch auf das Bundesland an in dem man wohnt. Schwerbehindertenrecht ist ja Ländersache und nicht Bundesweit einheitlich geregelt - was an sich schon ein Skandal ist !! . In NRW z.b. werden fast nur noch befristete Ausweise ausgestellt. Die Versorgungsämter wurden dort ja vor Jahren aufgelöst und die Zuständigkeit sind auf andere Behörden wie z.b. die Kreise, Städte verteilt worden. Keine Ahunung ob die Verschärfung der Situation u.a. auch darn liegt. Die stellen sich jedenfalls sowwohl mit der Höhe des GdB und der Befrsitung päpstlicher an als der Papst. Da muss man schon einen Anwalt einschalten und alle rechtlichen Register ziehen um einen unbefr. Ausweis zu bekommen. Mir ist dies nach längeren hin und her gelungen. " Die Gültigkeit des Ausweises wird für die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an befristet. In den Fällen, in denen eine Neuausstellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sein, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden. Ob dies vorliegt, ist im Einzelfall mit dem Versorgungsamt abzuklären." http://www.fah.nrw.de/08-Infothek/01-Downloads_A-Z/S/Schwerbehin…
Luisam 07.03.2013 | 20:15
2 Jahre vor Ablauf der Befristung die Verlängerung zu beantragen ist völlig unmöglich. Das wird das Versorgunsgamt bzw. die zuständige Stelle zu 100% ablehnen. Das ist ja auch unsinnig dies zu tun. Mich hat mal unser Bürgerbüro 5 Monate vor Ablauf der Befristung weggeschickt und gesagt ich sollte max. 2 Monate vor Ablauf da wieder aufschlagen...Da ging es aber um keine Nachprüfung der med. Gründe bzw. Überprüfung des GdB sondern nur um die reine Verlängerung des Ausweises per Stempel. Dies kann das Bürgerbüro ja 2 x für je 1 Jahr machen. " Auf jeden Fall sollten Ausweisinhaber rechtzeitig an die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises denken, etwa drei Monate vor Ablauf sollte man sich darum kümmern. Ist der Ausweis bereits zweimal verlängert worden, ist kein Verlängerungsfeld mehr frei. Dann muss ein neuer Ausweis beantragt werden." http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_… Bei vielen Ausweisen wird ja auch " von Amts wegen " dann ein sog. Nachprüfungsverfahren ganz automatisch eingeleitet ( meist bei/nach Krebserkrankungen und Ablauf der sog. Heilungsbewährung ). Da hat man selbst auf den Zeitpunkt wann das erfolgt keinerlei Einfluss und muss das Schreiben vom Amt abwarten. Das kommt meist erst so 3-4 Monate vor Ablauf der Befristung.
Heinricham 08.03.2013 | 11:39
Also unterschreibt man einen ATZ- Vertrag mit dem Risiko, beim Renteneintritt keine Schwerbeh. mehr zu haben und Abschlag. Das kann es aber auch nicht sein,nicht jeder kann sich diesen Abschlag leisten.
Neurospasteram 08.03.2013 | 12:36
Ja das ist aber nun mal so. Das der Ausweis ihrer Schwester nur befristet ist wusste Sie doch und Sie jetzt auch. Steht doch im Bescheid. Sicher das man die Schwerbehidnerung auch behält kann man nur bei einem unbefr. Ausweis sein. Bei einem nur befristeten Ausweis kann eben dieser wieder aberkannt werden wenn sich die gesundheitliche Situation lt. Meinung des Versorgungsamtes verbessert hat. Mit der eigentlich ATZ Vereinbarung hat das alles aber nix zu tun. Thema wurde hier schon besprochen : https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
GDB100am 08.03.2013 | 13:19
Hallo ! Mein Ausweis wurde drei mal befristet ausgestellt. Erst nach einer 15 jährigen Karriere als Schwerbehinderter, wurde der unbefristet gestempelt. Verschlimmerungsanträge wurden grundsätzlich abgelehnt. Mußte immer im Widerspruchsverfahren den VDK dazu holen. Am besten, man legt noch die einschlägigen Gesetzestexte und Tabellen dazu. Graphiken in Rot beifügen, damit auch der letzte Sachbearbeiter merkt, daß man Ahnung hat. Baden-Württemberg GDB100
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