Hallo PomeranienMama,
für einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung benötigen Sie grundsätzlich eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren mit Beitragszeiten. Alternativ könnte diese Voraussetzung auch vorzeitig erfüllt sein, wenn Sie innerhalb von sechs Jahren nach Beendigung Ihrer Schulausbildung voll erwerbsgemindert geworden sind. Dazu bräuchten Sie jedoch mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung