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Experten-Antwort

Schwerbehindert und Erwerbsfähigkeit

von PomeranienMama14.04.2021 | 18:53
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bin nun schon seit 3-4 Jahren Krank geschrieben. Ich bin 26 Jahre alt und habe weder Ausbildung oder Studium jemals machen könne. DA ich mehrmals an der Wirbelsäule operiert wurde über die Jahre ab meinem 21 Lebensjahr. Dadurch habe ich chronische Schmerzen die sich nur mit starken Opladen aushalten lassen. Ich habe daher einen schwerbehinderungsausweis mit dem grad 60 erhalten und bis jetzt noch eine pflegestufe 2, die sich aber nun da ich zudem nun auch noch einen doppelten Bandscheiben vorhabe noch erhöhen sollte. Ich habe zudem auchnocb einen gendefekt in der Familie der neu ist und vorher noch nie entdeckt wurde. Dieser macht mich sehr erschöpft und verkalt die Muskeln und entklakt die Knochen. Leider haben wir nach 6 Jahren Forschung vom geneticker immer noch keinem nahmen für das "kind". Nun zu meiner Frage: ich beziehe sie nun einigen Jahren Arbeitslosengeld 2. Nun verschlechtert sich meine Situation immer mehr und meine Hoffnung jemals einen Beruf zu erlernen oder auszuüben sinken mehr und mehr. Wie lange kann ich das Arbeitslosengeld beziehen? Und was sind nun meine Möglichkeiten? Falls ich wirklich niemals Erwerbsfähig bin und nicht mal eine Stunde M Tag arbeiten kann. Denn so sieht meine Situation nun seit 2 Jahren nach der letzten OP aus. Habe ich überhaupt ein recht auf irgend eine Art frührente? Dadurch dass ich niemals gearbeitet habe. Ich mache mit große Sorgen um meine Zukunft! Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Julia

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo PomeranienMama,

für einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung benötigen Sie grundsätzlich eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren mit Beitragszeiten. Alternativ könnte diese Voraussetzung auch vorzeitig erfüllt sein, wenn Sie innerhalb von sechs Jahren nach Beendigung Ihrer Schulausbildung voll erwerbsgemindert geworden sind. Dazu bräuchten Sie jedoch mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Lolam 14.04.2021 | 19:10
Sie können ALG2 beziehen bis Sie das Alter für die Regelrente erreicht haben. Merkwürdig ist, dass das JC bisher keinerlei Überprüfung Ihrer Gesundheit eingeleitet haben soll. Wie auch immer, empfehlen kann ich Ihnen persönlich nur einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII zu stellen, bspw auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Grundsicherung im Alter und bei EM. Das Amt führt dann eine Untersuchung Ihrer Erwerbsfähigkeit durch und beauftragt hierzu die DRV. Ohne Einzahlungen haben Sie keinen Anspruch auf Rente aus der DRV. Ggf können Sie jedoch in SGB XII wechseln, wo Sie höhere Ansprüche hätten, ggf wären Ihre Eltern dann aber wieder unterhaltspflichtig. Wenden Sie sich an einen Sozialverband oder einen Fachanwalt oder eine andere Sozialberatung oder suchen Sie zumindest das Gespräch mit Ihrer SB im JC. Die DRV ist in Ihrem Fall nicht der richtige Ansprechpartner.
KSCam 14.04.2021 | 20:01
haben Sie überhaupt schon Rentenbeiträge bezahlt? Wie lange? Oder sind Sie ausschließlich über Hartz 4 versichert gewesen? Rententechnisch dürfte es so oder so "mau" aussehen und selbst wenn Sie eventuell einen Rentenanspruch wegen Erwerbsminderung hätten, würde die Rente kaum zum Leben reichen. Wenn sich nichts an der Arbeitssituation ändert werden Sie wohl lebenslang ein Sozialfall bleiben.
Deutsche Rentenversicherung
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