Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Michael,
grundsätzlich ist die Zahlung freiwilliger Beiträge neben Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich.
Es bestünde ggfs. nur die Möglichkeit weitere Einzahlungen als Ausgleich für Rentenabschläge nach § 187a SGB VI zu leisten.
Bezüglich dieser Möglichkeit und der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf Ihre spätere Rente oder auf eine mögliche Witwenrente sollten Sie sich persönlich in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Die Beratungsstellensuche finden sie unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
Und wieder das alte Thema! Sie berücksichtigen nicht das Arbeitsaufkommen in einer Auskunfts- und Berstungsstelle und Ihrem Ruhesitz im Versicherungsamt, wo Sie sicherlich sogar Zeit haben, alles zeichnerisch darzustellen! Leben Sie ruhig weiter auf Ihrer Insel! Ich glaube nicht, dass Sie schon mal einen Gehörlosen ohne Gebärdendolmetscher beraten haben, denn dann würden Sie nicht so einen Unsinn schreiben!Leider nicht zielführend, im anderen Posting erklärt Michael, er beherrsche die Gebärdensprache nicht ...Ergänzend: das lässt sich auch mit einfachen Mitteln 'skizzieren'/in Worten/Zahlen unkompliziert niederschreiben, um es sehenden Auges nachvollziehen zu können. Immerhin kommen Berater nicht aus dem einfachen Dienst und dürften diese vermeintliche Hürde spielend gemeinsam mit Michael überspringen können - ist natürlich etwas zeitaufwändiger/ist in diesem Fall schlicht einzukalkulieren! Haben Sie ein Zeichentablett mit Beamer, braucht Michael die Skizzen nur schräg hinter Ihrem Kopf an der Rückwand abzulesen ...jetzt wird es aber sehr speziell #Neuland, da diese schlichte digitale Evolutionsstufe nur den Geschäftsberichten-Präsis im Vorstand vorbehalten ist ;-) Gruß w.
Man merkt an Ihren Antworten, wenn man Sie ertappt hat. Letztendlich bleibt es Unsinn, den Sie von sich gegeben haben.Sie berücksichtigen nicht das Arbeitsaufkommen in einer Auskunfts- und BerstungsstelleSeien Sie doch froh, dass Sie dort einen Arbeitsplatz gefunden haben, obwohl das SGB für diesen Teilbereich der SV nicht mal AuB-Stellen vorsieht ;-) Guß w. *Autsch
Man merkt an Ihren Antworten, wenn man Sie ertappt hat. Letztendlich bleibt es Unsinn, den Sie von sich gegeben haben.Man merkt an Ihren Antworten, dass Sie keinen wirklichen Bezug zu diesem/rein gesetzlichen Themenkomplex haben und dementsprechenden Hinweisen unaufgeschlossen sind - die DRV-Insel schwelgt in Allmachtsgefühlen ;-) Gruß w.
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