Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Schwerbehindert und selbst einzahlen

von Michael15.02.2018 | 08:04
757 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag in die Runde, ich bin 100% schwerbehindert und habe daher eine oft gebrochene berufliche Biografie und viel Ausbildungszeiten. Somit fällt meine zu erwartende Rente bescheiden aus. Im Augenblick verdiene ich nicht schlecht und überlege, ob ich dieses und nächstes Jahr zusätzlich in die gesetzliche Rente einzahle. Dabei interessiert mich jetzt insbesondere, ob der Beitrag, den ich selbst einzahle, auch vollwertig behandelt wird. Entstehen mir für das Geld auch Ansprüche, falls ich irgendwann gar nicht mehr arbeiten kann und eine Erwerbsgemindertenrente beantragen muß ? Wenn ich sterbe, hat meine Frau dann auch einen Anspruch auf Witenrente aus meinen zusätzlichen Einzahlungen ? Vielen Dank ! Michael

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

grundsätzlich ist die Zahlung freiwilliger Beiträge neben Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich.

Es bestünde ggfs. nur die Möglichkeit weitere Einzahlungen als Ausgleich für Rentenabschläge nach § 187a SGB VI zu leisten.

Bezüglich dieser Möglichkeit und der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf Ihre spätere Rente oder auf eine mögliche Witwenrente sollten Sie sich persönlich in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Die Beratungsstellensuche finden sie unter folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

Michaelam 15.02.2018 | 09:08
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Als hätte ich es geahnt, habe ich gerade nochmals einen neuen Thread eröffnet. Da ich taub bin, kann ich nicht "normal" kommunizieren und das ist dann schwer mit einem Beratungstermin. Michael
senf-dazuam 15.02.2018 | 09:36
Hallo Michael! Es gibt mehrere Möglichkeiten, zusätzlich einzuzahlen, z.B. zum Ausgleich des Abschlages bei vorzeitigem Rentenbezug. Eine Beratung bei der DRV scheint auch für gehörlose Menschen möglich zu sein, schauen Sie einmal hier nach: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/5_… PS: Was einmal eingezahlt und auf Ihrem "Rentenkonto" verbucht ist, kommt natürlich auch bei Hinterbliebenenrenten erhalten.
Fastrentneram 15.02.2018 | 12:54
Sie können durchaus in einer Beratungsstelle beraten werden, in dem Sie sich einen Gebärdendolmetscher besorgen, der Sie dorthin begleitet. Die Kosten werden von Ihrem zuständigen RV-Träger übernommen.
senf-dazuam 15.02.2018 | 13:40
Leider nicht zielführend, im anderen Posting erklärt Michael, er beherrsche die Gebärdensprache nicht ...
W*lfgangam 15.02.2018 | 20:31
Ergänzend: das lässt sich auch mit einfachen Mitteln 'skizzieren'/in Worten/Zahlen unkompliziert niederschreiben, um es sehenden Auges nachvollziehen zu können. Immerhin kommen Berater nicht aus dem einfachen Dienst und dürften diese vermeintliche Hürde spielend gemeinsam mit Michael überspringen können - ist natürlich etwas zeitaufwändiger/ist in diesem Fall schlicht einzukalkulieren! Haben Sie ein Zeichentablett mit Beamer, braucht Michael die Skizzen nur schräg hinter Ihrem Kopf an der Rückwand abzulesen ...jetzt wird es aber sehr speziell #Neuland, da diese schlichte digitale Evolutionsstufe nur den Geschäftsberichten-Präsis im Vorstand vorbehalten ist ;-) Gruß w.
Genervteram 16.02.2018 | 07:39
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Leider nicht zielführend, im anderen Posting erklärt Michael, er beherrsche die Gebärdensprache nicht ...
Ergänzend: das lässt sich auch mit einfachen Mitteln 'skizzieren'/in Worten/Zahlen unkompliziert niederschreiben, um es sehenden Auges nachvollziehen zu können. Immerhin kommen Berater nicht aus dem einfachen Dienst und dürften diese vermeintliche Hürde spielend gemeinsam mit Michael überspringen können - ist natürlich etwas zeitaufwändiger/ist in diesem Fall schlicht einzukalkulieren! Haben Sie ein Zeichentablett mit Beamer, braucht Michael die Skizzen nur schräg hinter Ihrem Kopf an der Rückwand abzulesen ...jetzt wird es aber sehr speziell #Neuland, da diese schlichte digitale Evolutionsstufe nur den Geschäftsberichten-Präsis im Vorstand vorbehalten ist ;-) Gruß w.
Und wieder das alte Thema! Sie berücksichtigen nicht das Arbeitsaufkommen in einer Auskunfts- und Berstungsstelle und Ihrem Ruhesitz im Versicherungsamt, wo Sie sicherlich sogar Zeit haben, alles zeichnerisch darzustellen! Leben Sie ruhig weiter auf Ihrer Insel! Ich glaube nicht, dass Sie schon mal einen Gehörlosen ohne Gebärdendolmetscher beraten haben, denn dann würden Sie nicht so einen Unsinn schreiben!
Michaelam 16.02.2018 | 11:13
Ja, geschrieben habe ich der DRV noch nicht, da komme ich wohl erst nächste Woche dazu. Will erst noch andere Anlagemöglichkeiten abklopfen, die vielleicht den gleichen Effekt haben und für die man dann keine Beiträge in der GKV als Rentner zahlen muß. Falls sich die Gesetze dazu nicht eh bald ändern.......
=//=am 16.02.2018 | 10:01
Die Fragen von @Michael bzgl. einer Beitragszahlung wurden doch schon mehrfach beantwortet. Er wollte auch an die DRV Bund einen Brief schreiben. Bei allem Verständnis: es ist schlimm, mit solch einem Schicksal (spätertaubt) konfrontiert zu werden. Aber es haben ihm jetzt schon zig User Tipps gegeben. "Selbstbestimmtes Leben als Behinderter" (s. anderen Thread) kann doch aber nicht so weit gehen, dass man bestimmte Dinge nicht über die Ehefrau telefonisch klären lässt oder diese zu einer Beratung einfach mitnimmt.
Michaelam 16.02.2018 | 11:06
Ich verstehe das nicht, etwas schriftlich zu erklären, ist doch kein größerer Aufwand, als etwas in einem Gespräch zu erklären ? Weil wenn die Person viele Daten einfach an den Kopf geschmissen bekommt, muß er die auch erst aufschreiben beim Gespräch und das dauert dann wohl länger, wenn es der Beamte aus seinem Kopf gleich selbst aufschreibt. Wenn der Beratene das nicht aufschreibt, steht er danach unten im Flur und hat vielleicht schon wieder die Hälfte vergessen oder die Zusammenhänge. Dann kann er gerade nochmals ein Beratungsgespräch vereinbaren. Als ich noch hörte, habe ich mir auch als vieles aufgeschrieben. Schriftlich was in die Hand gedrückt zu bekommen, da ist auch der Vorteil, dass man später jederzeit nachlesen kann, wenn es im Hirn bereits verschwommen ist. Oder wo ist das Problem von der DRV was schriftlich zu bekommen ? Will man nicht, dass man später nachweisen kann, aber da und dann haben sie das anders geschrieben ? So kommt mirs jetzt aber ehrlich vor..........
=//=am 16.02.2018 | 13:05
"Oder wo ist das Problem von der DRV was schriftlich zu bekommen ? Will man nicht, dass man später nachweisen kann, aber da und dann haben sie das anders geschrieben ? So kommt mirs jetzt aber ehrlich vor.........." Ich glaube, wir haben jetzt genügend über alles diskutiert. Aber Ihre Aussage ist schon etwas befremdlich... Die DRV hat nichts zu verbergen. Wenn Ihre Anfrage so lebenswichtig ist, können Sie ja jederzeit eine schriftliche Antwort haben. Wo ist das Problem? Wenn es um irgendwelche Fristen geht, ist es sicherlich sinnvoller, diese schriftlich bestätigt zu bekommen. Aber bei manchen Beratungsterminen ist es einfach nicht erforderlich, jeden Piep schriftlich festzuhalten.
Unverständnisam 16.02.2018 | 13:44
Zitat von Michael anzeigenausblenden
Auch körperlich Behinderte sollten sich mit ungerechtfertigter Kritik zurückhalten. Ein Beratungsgespräch schriftlich zu fixieren, ist etwas anderes als wichtige Stichpunkte und Zahlen zu dokumentieren. Wenn Sie unbedingt etwas schriftliches benötigen, können Sie das jederzeit bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Zu verheimlichen hat dieser nichts, aber evtl. Sie, wenn Sie so wenig auf die Hilfe Ihrer Frau geben?
Michaelam 16.02.2018 | 13:45
Das mache ich nächste Woche schriftlich. Zu "das ist jetzt befremdlich". Liegt nun mal in der Natur der Behinderung, spät hochgradig Hörgeschädigte oder Ertaubte sind meist extrem misstrauische Menschen, weil sie halt in der hörenden Welt nichts mitbekommen. Das prägt die ganze Lebenseinstellung. Grüße, Dank, schönes Wochenende und sonnigen Tag ! Michael
Genervteram 16.02.2018 | 21:52
Sie berücksichtigen nicht das Arbeitsaufkommen in einer Auskunfts- und Berstungsstelle
Seien Sie doch froh, dass Sie dort einen Arbeitsplatz gefunden haben, obwohl das SGB für diesen Teilbereich der SV nicht mal AuB-Stellen vorsieht ;-) Guß w. *Autsch
Man merkt an Ihren Antworten, wenn man Sie ertappt hat. Letztendlich bleibt es Unsinn, den Sie von sich gegeben haben.
W*lfgangam 17.02.2018 | 18:42
Zitat von Genervter anzeigenausblenden
Man merkt an Ihren Antworten, wenn man Sie ertappt hat. Letztendlich bleibt es Unsinn, den Sie von sich gegeben haben.
Man merkt an Ihren Antworten, dass Sie keinen wirklichen Bezug zu diesem/rein gesetzlichen Themenkomplex haben und dementsprechenden Hinweisen unaufgeschlossen sind - die DRV-Insel schwelgt in Allmachtsgefühlen ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026