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Experten-Antwort

Schwerbehindert - Was tun ?

von Bernd Fritz13.07.2015 | 10:57
2220 Ansichten
11 Antworten
49 Jahre Vollbeschäftigt. Schwerbehindert und könnte am 1.3.2014 oder Altersrente für besonders langjahrige Versicherte am 1.7.14 in Rente gehen. Baujahr 24.02.1951. Frage: Bekomme ich 0,5 pro Monat angerechnet, da ich weitergearbeitet habe ? Wann beginnt die Regelaltersgrenze um unbegrenzt dazuverdienen zu können. Geplante Rente - Ende 2015 oder Juni 2016.. Kann man auch nur 1/3 Rente beantragen ?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 13.07.2015 | 12:17

Hallo Bernd Fritz,

dem Beitrag von „???“ kann ich zustimmen. Weitere Informationen zu Teilrenten und möglichem Hinzuverdienst können Sie im Übrigen auch der Broschüre „Altersrentner: So viel können Sie hinzuver­dienen“ entnehmen, die Sie unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/altersrentner_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=34

herunterladen können.

Im Zweifel können Sie sich letztlich auch individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers kostenlos beraten lassen.

Experten-Antwortam 13.07.2015 | 15:29

Hallo Bernd Fritz,

so gesehen „richtig“. Sie dürfen hierbei aber nicht vergessen, dass Sie „nur“ auf eine vorgezogene Altersrente und nicht auf die Regelaltersrente verzichten. Der Gesetzgeber sieht aber leider nur für die Zeiten eine „Belohnung“ in Form eines höheren Zugangsfaktors vor, in denen eine Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze trotz erfüllter Wartezeit nicht in Anspruch genommen wurde. Darüber hinaus sollten Sie auch nicht vergessen, dass die weiteren Zahlungen in die Rentenversicherung prinzipiell ebenso zu einer weiteren Erhöhung Ihres Rentenanspruchs führen.

9 Antworten

???am 13.07.2015 | 11:46
nein, da Sie die Regelaltersgrenze ja erst am 01.08.2016 erreichen (unterstellt, dass Sie nicht vor dem 1. Januar 2007 mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben, falls doch, ist es der 01.03.2016). Vgl. § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2b SGB 6 http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G… siehe oben
bernd fritzam 13.07.2015 | 15:07
dem Beitrag von „???“ kann ich zustimmen. Das würde bedeuten, ich arbeite weiter, verzichte auf die Rente und zum Dank bekomme ich außer meine Zahlungen an die Rentenkasse keine Zulagen, die zur Erhöhung der Rente führt. Da ich seit März 2014 auf die Rente verzichte. Richtig ??
bernd fritzam 13.07.2015 | 15:07
dem Beitrag von „???“ kann ich zustimmen. Das würde bedeuten, ich arbeite weiter, verzichte auf die Rente und zum Dank bekomme ich außer meine Zahlungen an die Rentenkasse keine Zulagen, die zur Erhöhung der Rente führt. Da ich seit März 2014 auf die Rente verzichte. Richtig ??
W*lfgangam 13.07.2015 | 19:45
bernd fritz schrieb

Danke für die Antworten.

Nachdem ich monalich auf 1600 Euro Rente verzichtet habe und nach 15 Monate gerade 40 Euro mehr Rente erhalte, kann es nur darauf hinauslaufen.

Weiterarbeiten lohnt sich nicht, da 24.000 Euro Rente verloren sind und lächerlich meine Rente um 40 Euro erhöht.

Nennt man Verlustgeschäft und man ist dumm weiter zu arbeiten.

Beantrage morgen meine Rente .

Hallo bernd fritz, zum Dank erhalten Sie weitere Entgeltpunkte, steigern damit weiter Ihre Rente und haben bis zum Rentenbeginn noch den Dank Ihres Unternehmens in Form von mehr Netto im Portemonnaie, sowie zusätzlichen Jahresurlaub – wie viel Mehr-Dank wollen Sie denn noch haben? ... > Frage: Bekomme ich 0,5 pro Monat angerechnet, da ich weitergearbeitet habe ? Da sind Sie in keiner Weise benachteiligt gegenüber anderen Versicherten - wenn Sie über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten. Wer das (freiwillig) macht, hat sich das noch nicht vorrechnen lassen ;-) Sie verzichten sicher schon viel länger auf eine _mögliche_ Rente - und warum: weil es Ihr V O R T E I L ist, möglichst viel mitzunehmen ...ist ja auch gerechtfertigt! Nun konnten Sie noch 4 Mon. eher in die abschlagsfreie Rente - passte Ihnen auch/der AG ködert unverschämterweise mit weiteren EURONEN ;-) Und weitere 'Sonderangebote' der DRV sind/waren nie drin. Wer sich hin und wieder regelmäßig für seine Rente interessiert/beraten lässt, für den ist das alles kein 'Neuland' - da weißte vorher Bescheid. Gruß w. PS: ich kenne Ihre persönliche/finanzielle Situation nicht - manchmal ist ja ein Versorgungsausgleich mit drastisch reduzierten Rentenerwartungen auch ausschlaggebend, weiter 'die Zähne zusammen zu beißen' und einfach weiter ...alles andere sind 'Kokolores-Argumente'.
Helli J.am 13.07.2015 | 20:19
Sie werden auch nicht ewig leben, ich will und kann so etwas nicht verstehen. Wünsche Ihnen noch viele gesunde Jahre.
bernd fritzam 14.07.2015 | 08:59
Danke für die Antworten. Nachdem ich monalich auf 1600 Euro Rente verzichtet habe und nach 15 Monate gerade 40 Euro mehr Rente erhalte, kann es nur darauf hinauslaufen. Weiterarbeiten lohnt sich nicht, da 24.000 Euro Rente verloren sind und lächerlich meine Rente um 40 Euro erhöht. Nennt man Verlustgeschäft und man ist dumm weiter zu arbeiten. Beantrage morgen meine Rente .
bernd fritzam 14.07.2015 | 08:59
Danke für die Antworten. Nachdem ich monalich auf 1600 Euro Rente verzichtet habe und nach 15 Monate gerade 40 Euro mehr Rente erhalte, kann es nur darauf hinauslaufen. Weiterarbeiten lohnt sich nicht, da 24.000 Euro Rente verloren sind und lächerlich meine Rente um 40 Euro erhöht. Nennt man Verlustgeschäft und man ist dumm weiter zu arbeiten. Beantrage morgen meine Rente .
Katja1am 14.07.2015 | 11:24
bernd fritz schrieb

Danke für die Antworten.

Nachdem ich monalich auf 1600 Euro Rente verzichtet habe und nach 15 Monate gerade 40 Euro mehr Rente erhalte, kann es nur darauf hinauslaufen.

Weiterarbeiten lohnt sich nicht, da 24.000 Euro Rente verloren sind und lächerlich meine Rente um 40 Euro erhöht.

Nennt man Verlustgeschäft und man ist dumm weiter zu arbeiten.

Beantrage morgen meine Rente .

Wer hat Sie denn daran gehindert einen Rentenantrag zu stellen? Es ist/war doch Ihre eigene Entscheidung. "Schwarzer Humor": Wenn ich meinem Mann schon vor 5 Jahren das Gift in sein Essen gemischt hätte könnte ich schon seit 5 Jahren Witwenrente beziehen. Katja
W*lfgangam 14.07.2015 | 19:23
Katja1 schrieb

Wer hat Sie denn daran gehindert einen Rentenantrag zu stellen?

Es ist/war doch Ihre eigene Entscheidung.

"Schwarzer Humor":

Wenn ich meinem Mann schon vor 5 Jahren das Gift in sein Essen gemischt hätte könnte ich schon seit 5 Jahren Witwenrente beziehen.

Katja

Hallo Katja1, da müssten Sie sich aber geschickt angestellt und ein nicht/schwer nachweisbares Gift verwendet haben. Ansonsten gilt: wer den Versicherungsfall herbeiführt geht leer aus ...aber offensichtlich ist die Zeit zum Üben noch nicht abgelaufen - bitte Ergebnis berichten bzw. Ihren Anwalt damit beauftragen *g Gruß w.
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