Hallo Ullrich,
durch den Erhalt des Schwerbehindertenausweises erfüllen Sie voraussichtlich die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für den Personenkreis der im Februar 1952 Geborenen, kann diese Rente frühestens mit 60 Jahren und 2 Monaten gezahlt werden. Allerdings hat sie zu diesem Zeitpunkt einen Abschlag von 10,8 % zur Folge.
Abschlagsfrei wäre sie erst dann, wenn der Rentenbeginn mit 63 Jahren und 2 Monaten wäre.
Der formelle Rentenantrag sollte ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.