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Experten-Antwort

Schwerbehinderten Rente verwirkt?

von Ein Stern04.07.2017 | 17:10
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6 Antworten

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Hallo, 2013 wurde mir rückwirkend ab 1997 ein GdB 50 zuerkannt, weil ich nachweisbar zu diesem Zeitpunkt bereits an einer erblich bedingten Krankheit gelitten habe. Somit bin ich berechtigt, sobald die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen die Altersrente für Schwerbehinderte zu beantragen. Meine gesundheitliche Situation hat sich verschlechtert. Andere Diagnosen sind dazu gekommen. Auch auf Anraten meines Internisten habe ich vor10 Tagen einen Änderungsantrag auf Erhöhung des GdB gestellt. Falls der GdB erhöht wird, wird dann das Bewilligungs Datum rückwirkend gewährt oder der Gesamt GdB aktualisiert, also ab 2017? Damit hätte ich dann keinen Anspruch mehr auf die SB Rente. Danke für informative Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ein Stern,

das Versorgungsamt wird prüfen ob und ab wann ggfs. ein höherer Grad der Behinderung anzuerkennen ist. Das kann hier im Forum nicht beurteilt werden.

Für den Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist maßgeblich,

dass bei Rentenbeginn das erforderliche Alter erfüllt ist,

dass ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und

dass die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

Es ist unerheblich seit wann der Grad der Behinderung vorliegt.

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5 Antworten

=//=am 04.07.2017 | 17:57
"Somit bin ich berechtigt, sobald die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen die Altersrente für Schwerbehinderte zu beantragen." Wie ich das verstehe, haben Sie ja aus versicherungsrechtlichen Gründen (fehlende Wartezeit von 35 Versicherungsjahren?) NOCH keinen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Haben Sie denn überhaupt schon das Alter für diese Rente erreicht? Wichtig ist NUR, dass bei Rentenbeginn Schwerbehinderung von mind. 50 % vorliegt. Alles andere in der Vergangenheit ist piepegal.
Ein Sternam 04.07.2017 | 18:04
Ja, das habe ich vergessen zu erwähnen. Seit Ende 2015 beziehe ich die Arbeitsmarktrente die bis 2020 vor einigen Wochen verlängert wurde Ein Stern
Fortitude oneam 04.07.2017 | 18:53
Hallo EinStern, was hat denn jetzt Ihre Arbeitsmarktrente mit Ihrem GDB zu tun? Nix. User =/= hat Ihnen doch geantwortet. Werfen Sie doch mal einen Blick in Ihrer Rentenauskunft. Steht alles drin. Also wenn Sie die AR für Schwerbehinderte beantragen wollen, müssen Sie 35 Jahre voll haben und einen am besten unbefristeten GDB 50 haben. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit. Mfg
=//=am 05.07.2017 | 12:35
@Fortitude one: Da schon eine EM-Rente gezahlt wird, gibt es keine aktuellen Rentenauskünfte mehr. @Ein Stern: Vielleicht könnten Sie bei einer Frage auch genauere Daten angeben und nicht nur scheibchenweise: Wann (Monat/Jahr) sind Sie geboren? Dann kann man Ihnen auch sagen, ab wann ein Anspruch auf die Altersrente für Schwerbehinderte besteht - wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sind alle Voraussetzungen erfüllt (Wartezeit von 35 Versicherungsjahren + Erreichen der jeweiligen Altersgrenze + Schwerbehinderung zum Rentenbeginn), können Sie die Umwandlung der EM-Rente in eine AR beantragen. Ich weise Sie aber gleich darauf hin, dass die AR in den meisten Fällen nicht höher als die EM-Rente ist. Allerdings hätte das evtl. bei Ihnen den Vorteil, dass Sie keine oder evtl. nur noch 1 Weitergewährung der EM-Rente beantragen müssen.
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