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Schwerbehindertenausweis +Rente

von doroy19.02.2007 | 00:02
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Beziehe seit 9 /2005 Altersrente fuer Frauen. Bin seit dem Jahre 2004 Krebspatientin,habe aber bisher keinen Schwerbehindertenausweis beantragt.,der mir m. W. aufgrund der Erkrankung fuer eine bestimmte Anzahl von Jahren zusteht. Neben den gesundheitlichen Einbussen sind nun auch meine erkrankungsbedingten Kosten (z.B.fuer Kontrolluntersuchungen, die die Kasse nicht traegt) nicht unerheblich angewachsen.Diese Kosten wuerde ich gerne von der Steuer absetzen koennen - ohne langwierige Diskussionen mit dem Finanzamt zu haben. Wenn ich jetzt einen Ausweis beantragte ,kaeme dann zum Tragen ,dass die Erkrankung bereits vor Rentenbeginn eingetreten war ? Gaebe es eventuell in irgendeiner Form rueckwirkend Auswirkungen ? Die 18% Rentenabschlaege werden bei mir bereits auf anderem Wege ausgeglichen. Doroy

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Bezug einer „Schwerbehinderten-Altersrente“ ist nach vorheriger Bewilligung einer „anderen“ Altersrente nur dann (noch) möglich, wenn der Bescheid über die „erste“ Altersrente noch nicht bestandskräftig geworden ist, was vermutlich nicht der Fall sein dürfte.

Sollte dies wider Erwarten der Fall sein, empfehlen wir Ihnen, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben. Bezüglich steuerlicher Berücksichtigung von Krankheitskosten und Pauschalbeträgen für schwerbehinderte Menschen wenden Sie sich bitte an die Finanzbehörde.

3 Antworten

Antoniusam 19.02.2007 | 01:17
Welche Vorteile versprechen Sie sich denn eigentlich von einem Schwerbehindertenausweis ? Er bietet Steuerfreibeträge und eine Woche mehr Urlaub für Erwerbstätige, besseren Kündigungsschutz, Kfz - Steuerermäßigung bzw. -Befreiung für erheblich bzw. außergewöhnlich Gehbehinderte oder Vergünstigungen im öffentlichen Personennahverkehr und noch evtl. ermäßigten Eintritt im Tierpark oder bei kulturellen Veranstaltungen. Aber Ihre "krankheitsbedingten Kosten" werden Sie damit wohl kaum ersetzt bekommen.
Antoniusam 19.02.2007 | 11:53
Siehe auch : www.versorgungsaemter.de
doroyam 19.02.2007 | 16:25
Erst mal danke fuer die schnelle Antwort. Ich erwarte sicher nicht, meine krankheitsbedingten Kosten ersetzt zu bekommen.Ich moechte sie allerdings ohne Grossdiskussionen bei der Steuer geltend machen koennen.Ich dachte ,dass mit einem Schwerbehindertenausweis derartige Kosten "leichter" anerkannt wuerden. ? Was ich auch gerne wissen moechte, ob hier eventuell rueckwirkend etwas wirksam werden koennte,was, da meine Rentenabschlaege ueber einen Exarbeitgeber bereits komplett ausgeglichen werden,fuer mich dann bei einer Neuberechnung von Nachteil sein koennte.
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