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Experten-Antwort

Schwerbehindertenrente

von Susi15.11.2023 | 18:36
246 Ansichten
6 Antworten
Hallo, in einem Schreiben der DRV steht die Höhe einer möglichen Erwerbsminderungsrente und Altersrente, jedoch NICHT die Höhe der Schwerbehindertenrente. Unter welche Voraussetzungen kann ich kann ich die Schwerbehindertenrente ab welchem Alter erhalten? Und wie hoch ist die Schwerbehindertenrente?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.11.2023 | 13:07

Hallo Susi,

 

Sie können sich einfach eine Rentenauskunft für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern. Dies können Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Abschlägen und auch ohne Abschläge ausrechnen lassen.

5 Antworten

DRVam 15.11.2023 | 18:41
Mikeam 15.11.2023 | 18:56
Man kann zur Höhe einer Probeberechnung anfordern. Je nachdem, ob man vorzeitig in Rente gehen will, Was bei der Schwerbehindertenrente mit Abschlag bis zu fünf Jahre vor der Regelaltersrente möglich ist.
Gustavam 15.11.2023 | 19:04
Diese Höhe kann nicht geschrieben stehen, denn die DRV weiß im Prinzip nicht wer schwerbehindert ist und wer nicht und der Rentenbeginn wäre auch individuell und nicht für alle Schwerbehinderten gleich.
SB-Renteam 15.11.2023 | 19:41
Das Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie "Schwerbehinderten-Rente" (GdB mindestens 50) liegt seit dem Jahrgang 1953 immer 2 Jahre vor der perdönlichen Regelaltersgrenze. Diese SB-Rente kann man dann auch noch zusätzlich maximal 3 Jahre früher in Anspruch nehmen, dann aber mit entsprechenden Abschlägen (0,3 Prozent pro Monat). Für die SB-Rente muss man mindestens 35 rentenrechtliche Versicherungsjahre nachweisen können.
Einfacham 16.11.2023 | 09:51
In der jährlichen Renteninformation werden die bisher erreichten Entgeltpunkte genannt. Diesen Wert einfach mit dem aktuellen Rentenwert (derzeit 37,60 Euro) multiplizieren und schon hat man die Rentenhöhe. Die SB-Rente bekommt man abschlagsfrei 2 Jahre vor Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze. Voraussetzung: GdB mindestens 50 und mindestens 35 Jahre Wartezeit.
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