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Experten-Antwort

Schwerbehindertenrente

von ratlos14.10.2014 | 05:01
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hätte mit 61 einen Anspruch auf Schwerbehindertenrente mit 10,8 % Abschlag - bis dahin fehlen mir aber 2 Jahre für die dazu erforderlichen 35 Jahre Wartezeit. Versorgungsausgleich wurde nicht gemacht, denn Ehe wurde in USA geschieden. Nun meine Frage, kann ich die 2 Jahre mit freiwilligen Beitragen nachträglich nachholen, da ich denke, dass ein nachträgliches Verfahren vorm Familiengerecht zwecks Nachholung des Versorgungsausgleichs vergleichsweise teurer ausfallen würde.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ratlos,

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir zu den Gebühren und zur Möglichkeit den Versorgungsausgleich in Deutschland nachzuholen keine Aussagen machen werden. Aus Ihrer Aussage, dass Ihnen bis dahin noch zwei Jahre fehlen, gehen wir davon aus, dass zur Zeit Beiträge entrichtet werden oder zumindest die Monate weiterhin mit rentenrechtlichen Zeiten belegt sein werden. Grundsätzlichen können Sie daher auch nicht mit freiwilligen Beiträgen die noch fehlenden Monate nachholen. Allerdings sollten auch Sie zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren.

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