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Schwerbehindertenrente

von Gudrun15.12.2009 | 10:07
2538 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Jahrgang 1953 Erwerbsunfähigkeitsrente seit 1996 Schwerbehinderung seit 1996 ab wann in Abschlagsfreie Schwerbehindertenrente?? Danke für Antworten

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Vorliegen von 35 Jahren rentenrechtlicher Zeiten und mindestens 50% MdE/GdB kann die ungekürzte Altersrente mit 63 und 7 Monaten beantragt werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nur die Zurechnungszeit, während des Bezuges dieser Rente, zählen zu den 35 Jahre. Diese sind ersichtlich in der Anlage 4 Ihres ersten Rentenbescheides.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Die Zurechnungszeit ist die hochgerechnete Zeit ab Leistungsfall der Erwerbsminderung (wahrscheinlich in 1996) bis zum 55 plus 20 Monate, also 56 und 8 Monate (in 2009).

4 Antworten

Gudrunam 15.12.2009 | 10:22
Danke zählt die Dauer der Erwerbsunfähigkeit zu den 35 Jahren? Schwerbehinderung seit 1996 unverändert 100%
Gudrunam 15.12.2009 | 10:30
Leider habe ich den Rentenbescheid nicht mehr und was sind die Zurechnungszeiten?? Entschuldigen Sie bitte, kenne mich leider mit dem Rentengesetz nicht aus
Schadeam 15.12.2009 | 12:24
Wissen Sie eigentlich, dass die Altersrente in den allermeisten Fällen betragsmäßig identisch ist mit der EU Rente? Außer einem anderen Namen passiert i.d.R. nichts. Und warum fragen Sie nach der Abschlagsfreiheit - Ihre Eu Rente ist doch ohnehin abschlagsfrei? So wirklich kapiere ich Ihr Anliegen nicht. Wenn Sie es definitiv wissen wollen, ob die Bedingungen erfüllt sind, schreiben Sie kurz Ihren RV Träger an und dann wissen Sie es genau.
Mitleseram 15.12.2009 | 16:20
Das ist ja auch ganz wichtig, dass man seinen Rentenbescheid nicht mehr hat. Wer hat denn den verbrannt, verlegt, weggeschmissen oder zerrissen ?
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