Guten Morgen Gabi,
Sie meinen vermutlich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die Rente wird bei Erfüllung aller Voraussetzungen (Behinderungsgrad mindestens 50 ("echt", nicht gleichgestellt), Wartezeit von 35 Jahren und Erfüllung der Altersvoraussetzung) nicht vom Versorgungsamt gezahlt, sondern von der Deutschen Rentenversicherung.
Haben Sie denn eine Leistung vom Versorgungsamt erhalten? Das wäre sehr ungewöhnlich und es müsste dann dort erfragt werden, was das ist. Die Rente ist es jedenfalls nicht.
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