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Experten-Antwort

Schwerbehindertenrente

von loop1401.04.2023 | 17:01
126 Ansichten
8 Antworten
Hallo, ich bin 100 Grad schwerbehindert, müsste eigentlich bis 6/24 für eine abschlagsfreie Rente für SB arbeiten, hab aber die Kraft dazu nicht mehr und möchte am 31.12.23 aufhören. Ich bin langjährig Versicherter im ÖD, alte Bundesländer, Jhrg. 1960. Stimmt es, dass ich bei Arb.-Ende 1.7.24 mit abschlagsfreier Rente so gestellt wäre, als hätte ich 2 Jahre länger gearbeitet, incl. der Rentenpunkte bis dahin - oder exclusive? Anschließend: Gilt bei 6 Mo. weniger Arbeit/Renten-versichungsbeiträge, also zu Ende 2023, dann die Rente als 6 Mo vor Schwerbehindertenrente mit allen Rechten und mit 1,8 % weniger, als ich bis 6/24 bekäme? Und noch eine 3. Frage: Als ehem. Alleinerziehende eines Kindes - wieviele Mo./Rentenpunkte bekomme ich für die 'Mütterrente' bzw. Erziehungszeiten angerechnet? Vielen Dank im Voraus!! ... und viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.04.2023 | 09:05

Hallo loop14,

wir schließen uns den Ausführungen von "Abschläge" an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

loop14am 01.04.2023 | 17:20
achso: Zusatz: - Kind 8/1991 geboren.
Abschlägeam 01.04.2023 | 17:36
Hallo loop14, nein, es wird nicht so gerechnet, als hätten Sie noch weiter gearbeitet. Die Beitragszahlungen werden bis inklusiv Monat vor Rentenbeginn berücksichtigt. Danach zahlen Sie ja auch keine Beiträge mehr. Und ja, wenn Sie 6 Monate vorzeitig die SB-Rente beanspruchen, dann bleiben 1,8% Abschlag, die dann 'lebenslang' gelten. Die EP für Ihr Kind hängen vom Geburtsjahr des Kindes ab: vor 1992 werden 30 Monate berechnet, das ergibt knapp 2,5 EP und nach 1992 sind es dann 36 Monate mit knapp 3 EP. Es ist im Übrigen durchaus erlaubt, sofern gesundheitliche Einschränkungen entsprechend vorliegen, einen Antrag auf Feststellung einer Erwerbsminderung zu stellen. Die mit einem GdB ansich aber nichts zu tun hat. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen 'würden', können Sie mal in dieser Broschüre nachlesen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Dort finden Sie auch die Erläuterung für Zuschläge (die es aber eben nur bei einer EM-Rente so gibt) und auch Abschläge. Durch die bei einer EM-Rente enthaltenen Zuschläge käme aber dann quasi die in Ihrer ersten Frage gestellte 'Hochrechnung' heraus. Dadurch ist also eine EM-Rente üblicherweise höher als eine andere in Ihrem Alter mögliche Rentenart. Scrollen Sie auch noch einmal durch die Beiträge der letzten Tage/Wochen. 'Ihr' Thema in ähnlicher Form wird recht oft angefragt und noch weitere Hinweise/Tipps gegeben. Parallel sollten Sie sich bei Ihrer Personalabteilung/Betriebsrat erkundigen, welche besonderen Rechte Sie für Ihren Arbeitsplatz Sie mit verschiedenen Rentenmöglichkeiten haben/hätten. Sofern bisher noch nie erfolgt, sollten Sie aber dringend mal eine Kontenklärung veranlassen, damit z.B. auch Ihr Kind und ggfs. andere dort noch fehlende Zeiten* 'geklärt' sind. *Hierzu berät Sie auch gern Ihre zuständige DRV noch weiter. Ein schönes Wochenende und alles Gute!
loop14am 01.04.2023 | 19:05
Vielen herzlichen Dank! Ich hab noch eine Frage: EP? Meinen Sie damit Rentenpunkte? (und die Höhe eines Rentenpunkts entsprächen der der aktuellen ab 7/2023 Höhe ... ich sollte dann erst im August kündigen?) Wie rechnet die DRV B. das? Ganz großes Dankeschön, viele Grüße!!!
Abschlägeam 01.04.2023 | 19:40
loop14 schrieb

Vielen herzlichen Dank!

Ich hab noch eine Frage: EP? Meinen Sie damit Rentenpunkte?

(und die Höhe eines Rentenpunkts entsprächen der der aktuellen ab 7/2023 Höhe ... ich sollte dann erst im August kündigen?) Wie rechnet die DRV B. das?

Ganz großes Dankeschön,

viele Grüße!!!

EP = Entgeltpunkte. Wenn Sie genau so viel verdienen wie ein 'Durchschnittsverdiener' (wird dann als Durchschnittsentgelt bezeichnet), bekommen Sie 1 EP. Das aktuelle Durchschnittsentgelt in 2023 ist 43.142,00 EUR (vorläufig). Wenn Sie mehr verdienen gibt es mehr als 1 EP, sonst weniger. Für Ihr 1991 geborenes Kind gibt es nicht ganz 2,5 EP 'extra' (also auch, wenn Sie in den ersten drei Jahren noch gearbeitet hatten, ist aber begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze, d.h. Gehalt plus Kind wird evtl. 'gekappt'). Für die Berechnung der EP ist es 'egal', wann Sie kündigen. Hier wird alles ab Ihrem 17. Lebensjahr bis zum letzten Arbeitstag mit berücksichtigt. Auch Ihr Kind. Am Ende haben Sie z.B. 50 EP (lässt sich leichter rechnen...). Hier wird zunächst der Abschlag abgezogen (0,3 % pM). Bei 1,8 % wären es also noch 49,1 EP. Und wenn diese dann einen Wert von 36,70 haben (wohl ab 01.07., noch ist es nicht durch den Bundesrat...) wäre dies also eine brutto-Rente in Höhe von 1.809,97 EUR. Hiervon gehen KV/PV ab, Steuern behält die DRV nicht ein, diese werden anhand der Steuererklärung festgelegt. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2023 beträgt der steuerpflichtige Teil der Rente 83%. Im Jahr 2024 wären es dann 84%. Sie haben aber sicher bereits schon mal eine Rentenauskunft erhalten? Da können Sie die Zahlen auch nachvollziehen. Und auch sehen, ob da Ihr Kind schon berücksichtigt ist... Sonst ganz schnell eine Kontoklärung machen! Und ggfs. hier dann (endlich) das Kind mit angeben. Es ist ja immerhin ca. 90 EUR wert. Monatlich. Endlich also zahlt es sich mal aus, das Gör groß gezogen zu haben :-) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… (da einfach mal durchwurschlteln...) Für das 'Gör' benötigen Sie https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-…
Schadeam 01.04.2023 | 20:26
Die Kündigung hat zunächst mal mit dem Rentenbeginn nichts zu tun. Da erkundigen Sie sich doch ganz einfach im Personalbereich wie lange im Voraus Sie dort Bescheid sagen müssen, oder lesen es im Arbeitsvertrag nach. Sollte im ÖD machbar sein.
Tomam 05.04.2023 | 17:20
Mir fällt noch Altersteilzeit ein. Die Arbeitszeit wird auf 50 % reduziert (entweder als Block- oder Teilzeitmodell) es gibt jedoch einen Zuschlag von 20%. Im ÖD kommt es hier sehr stark auf den speziellen Tarifvertrag an. Ich bin auch im öD und habe z.B. Altersteilzeit nach dem TV-FlexAZ https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202018/181112_… in Anspruch genommen. Dieser galt zwar nur bis Ende 2022, jedoch wäre es möglich, dass er im Rahmen der Tarifrunde Bund und Gemeinden weiter verlängert wird. Die Gewerkschaften fordern das jedenfalls. Dieser galt jedoch nicht für meisten Bundesländer. Ausserdem war die Anzahl der Teilnehmenden auf 2,5 % der Gesamtbeschäftigten pro Jahr begrenzt. Am besten fragen Sie bei Ihrer Gewerkschaft (oder evt. Personalabteilung oder Personalrat) nach.
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