Guten Tag Gabriela,
wir schließen uns den Ausführungen von "Bernd" an:
Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen hat,
wer das maßgebende Lebensalter vollendet hat, die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt und zu Rentenbeginn als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist (GdB 50). Bis zum 31.12.2022 waren Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten. Diese Regelung gibt es seit 01.01.2023 nicht mehr.
Altersrenten werden ohne zeitliche Befristung gewährt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
kann die rente wegfallen, wenn man auf dem balkon raucht.
eine zumutung!!!
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.