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Schwerbehindertenrente

von Doris10.01.2008 | 12:47
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte schon einen Beitrag eingegeben und eine Expertenantwort erhalten. Dazu habe ich jedoch noch Fragen. Wenn mir 3 Jahre von 35 Jahren Wartezeit fehlen, riet mir der Experte, ab 1. Jan.07 bis 31.12.09 Beiträge einzuzahlen, um dann evtl. ab 1.10.07 in Rente gehen zu können. Das verstehe ich nicht. Vor allem die Rechtsgrundlge dafür ist mir unklar. Der 1.10.07 ist außerdem vorbei. Dass ich rückwirkend für das letzte Jahr bis Ende März noch einzahlen kann, weiß ich. Aber auf einmal im voraus? Der Experte meinte wohl den 1.10.08? Kann mir jemand raten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Rosanna kann zugestimmt werden. Bei der ersten Auskunft handelte es sich um einen Schreibfehler. Natürlich wäre der Rentenanspruch somit ab 01.01.2010 gegeben.

1 Antworten

Rosannaam 10.01.2008 | 13:16
Ohne Ihren 1. Beitrag zu kennen, möchte ich Ihnen folgende Auskunft geben: Vorausgesetzt, Sie hatten bis zum 31.12.2006 insgesamt 32 Versicherungsjahre zurückgelegt, können Sie für die fehlenden 3 Jahre freiwillige Beiträge zahlen (bis 03/2008 für 2007 für 12 Monate, ab 01/2008 - 12/2009 für 24 Monate). Die Beiträge für 2008 und 2009 können Sie immer erst im jeweiligen Jahr zahlen, AUCH im voraus z.B. im Jan. 2009 für das gesamte Jahr 2009 (würde ich allerdings nicht tun, sondern mtl. bezahlen). Da die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren aber erst mit dem Dez.Beitrag 2009 erfüllt ist, kann die Altersrente FRÜHESTENS am 01.01.2010 ( = Erfüllung der Voraussetzungen!) beginnen. Die übrigen Voraussetzungen wie z.B. Vollendung des jeweiligen (60. oder 63.) Lebensjahres, ggfls. Schwerbehinderung 50 % etc.) müssen zu diesem Zeitpunkt natürlich auch erfüllt sein. MfG Rosanna
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