Sie brauchen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen einen Grad der Behinderung von mindestens 50 - eine "Gleichstellung" nützt Ihnen diesbezüglich nichts.
Außerdem müüsen Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen.
Bei Jahrgang 58 wäre die Altersrente ab 61 möglich (bei Jg 59 mit 61 plus 2 Monaten).
In aller Regel ist die Altersrente jedoch nicht höher als die bisherige EM Rente.
Wenn Sie es genau wissen wollen steht es Ihnen jederzeit frei eine Probeberechnung der Altersrente bei der DRV anzufordern.
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