Hallo,
Sollte Ihnen eine Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenbeginn vor März 2023 gewährt werden, kann diese dann zu einem von Ihnen gewünschten Rentenbeginn (ggf. auch später als März 2023) in eine Altersrente umgewandelt werden. Sollte nur eine teilweise EM-Rente gewährt werden, sollte diese dementsprechend zum frühstmöglichen Termin – März 2023 – umgewandelt werden. Die Zahlung einer halben „die teilweise EM-Rente ergänzende“ Altersrente ist nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung