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Experten-Antwort

Schwerbehindertenrente bewilligt-Erwerbsminderungsrentenantrag in Bearbeitung (Dispositionsrecht Krankenkasse)

von LENISPAPA09.02.2023 | 12:25
586 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Krankenkasse forderte Antrag auf Erwerbsminderungsrente mit Hinweis auf Dispositionsrecht der Krankasse. Dieser Aufforderung kam ich nach. Schwerbehinderung 90GdB. Jahrgang 1961, Antrag auf Schwerbehindertenrente mit Abzügen gestellt, bewilligt zum März 2023. Antrag auf Erwerbsminderung wurde im Juli 2022 gestellt (pflichtgemäß), befindet sich seitdem in Bearbeitung. Rückfrage der Rentenversicherung bei der Krankenkasse ergab, dass diese der Antragsrücknahme des Erwerbsminderungsantrages nicht zustimmt. Gutachtertermin für Erwerbsminderungsrente in einigen Tagen. Die Differenz zur Schwerbehindertenrente ist gering (50,-Euro brutto mehr). Was passiert nun mit meiner Schwerbehindertenrente, wenn der Erwerbsminderungsrentenantrag bewilligt wird? Und wenn dieser z.B. nur als halbe Erwerbsminderungsrente bewilligt wird? Erhalte ich dann eine halbe Erwerbsminderungsrente und eine halbe Schwerbehindertenrente? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Sollte Ihnen eine Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenbeginn vor März 2023 gewährt werden, kann diese dann zu einem von Ihnen gewünschten Rentenbeginn (ggf. auch später als März 2023) in eine Altersrente umgewandelt werden. Sollte nur eine teilweise EM-Rente gewährt werden, sollte diese dementsprechend zum frühstmöglichen Termin – März 2023 – umgewandelt werden. Die Zahlung einer halben „die teilweise EM-Rente ergänzende“ Altersrente ist nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

es wird noch einem Bescheid zum Antrag auf EM-Rente geben, ob auf Basis eines Gutachtens, oder nach Aktenlage. Sollte eine EM-Rente bewilligt werden und der Beginn nicht nach dem der Altersrente liegen, besteht ein sogenannter paralleler Anspruch. Das heißt beide Rentenansprüche bestehen längstens bis zur Regelaltersgrenze nebeneinander.

Das bedeutet für Sie, dass sich die Rente in diesem Fall ggf. noch erhöhen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Mondkindam 09.02.2023 | 13:00
Wenn für einen Zeitraum vor Beginn Ihrer Altersrente noch eine Erwerbsminderungsrente festgestellt wird, wird diese dann zu den von Ihnen gewünschten Zeitpunkt in eine Altersrente umgewandelt. Da in der Erwerbsminderungsrente eine Zurechnungszeit enthalten ist, wird dass für Sie sogar günstiger sein.
LENISPAPAam 09.02.2023 | 14:59
vielen Dank. Die SCHWERBEHINDERTENRENTE ist bereits BEWILLIGT! Ein sehr nettes Telefonat mit einem Mitarbeiter der RENTENVERSICHERUNG teilte mir mit, dass diese Rente sicher ist und bei Bewilligung einer ERWERBSMINDERUNGSRENTE diese nur vermutlich rückwirkend, bis zum Beginn der bewilligten SCHWERBEHINDERTENRENTE gültig ist, da diese ja nun schon bewilligt ist. Für mich wäre dies so ok, da die Zurechnungszeit die Schwerbehindertenrente nur geringfügig erhöht und diesen erheblichen Mehraufwand nur rechtfertigen würde, wenn ich wenigstens 90 Jahre alt werden würde. Nun kommen ja auch wieder die Kosten für den Gutachter dazu (natürlich weiß ich, dass diesen die Rentenversicherung bezahlt, aber wieviel unnötiges Geld wird hier auf Staatskosten ausgegeben, nur damit die Krankenkasse ihren Erstattungsanspruch geltend machen kann!!). Ist das nicht so??? Ich möchte hier unbedingt auch einmal darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter der Rentenversicherung wirklich unglaublich nett und hilfsbereit sind. Wenn hier jemand "meckert", dem ist nicht mehr zu helfen!
LENISPAPAam 13.02.2023 | 14:24
da eine Erwerbsminderungsrente ja in den meisten Fällen rückwirkend bewilligt wird, würde das dann bedeuten, dass bei einer vollen Erwerbsminderungsrente, dessen Bewilligungsdatum nach dem Datum des Schwerbehindertenbescheides liegt, noch zum Tragen käme? Der Erwerbsminderungsrentenantrag wurde ja im Juli 2022 gestellt, der Schwerbehindertenrentenantrag wurde im November 2022 gestellt und zum 1.März 2022 bewilligt. Bedeutet dies nun, dass wenn der Erwerbsminderungsrentenantrag nun rückwirkend zum Juli 2022 erst z.B. Ende März bewilligt wird, dass ich mir dann aussuchen kann, welche dieser beiden verschiedenen Renten ich beziehen kann. Oder ist das Datum des Bescheides ausschlaggebend und selbst wenn die Erwerbsminderungsrente höher ausfällt als die Schwerbehindertenrente ich mich mit der niedrigeren Rente zufrieden geben muss?
Peter T.am 13.02.2023 | 14:41
Die Krankenkasse möchte natürlich den Anspruch auf EMR prüfen um dann im Falle einer gewährten EMR ab Antragsdatum eine Verrechnung zu erhalten. Denn wenn Sie ab 2022 die EMR bekommen wird erst mal mit Leistungsträgern verrechnet, ehe Sie ggf überschüssiges Geld erhalten. Sobald Sie eine EMR erhalten haben (falls es so kommt), können Sie sofort in die Altersrente für Schwerbehinderte wechseln. Für Sie bedeutet das vermutlich auch mehr Geld durch die höhere Zurechnungszeit, bei der EMR und die Kasse wird auch verrechnet, für die Zeit der bewilligen EMR bis entweder Ende Krankengeld oder Anfang Altersrente (Schwerbehinderung).
Mikeam 13.02.2023 | 15:08
Kurz gesagt, warten Sie auf den Bescheid der Erwerbsminderungsrente, es kann für Sie nur besser werden, weil diese in der höher ist. Das Geld bekommen Sie nachgezahlt und die Schwerbehindertenrente bleibt daneben bestehen und erhöht sich zusätzlich um zum Beispiel diese besagten 50 €.
Abschlägeam 14.02.2023 | 08:08
Ab dem Zeitpunkt, ab dem zwei Rentenansprüche nebeneinander bestehen (und auch beantragt wurden natürlich) wird aber nur eine davon ausbezahlt, und zwar immer die mit dem höheren Betrag. Ab März wird also die SB-Rente in 'normaler' Höhe bezahlt, auch wenn die Prüfung EM-Rente noch nicht abgeschlossen ist. Und wird dann ggfs. später verrechnet.
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