Hallo was nun,
W*lfgang hat in seinen Ausführungen schon alles dargelegt. Sofern Sie eine Erwerbsminderungsrente auf Dauer beziehen, ist angesichts Ihres Geburtsjahrgangs eine Überprüfung der Rente unwahrscheinlich.
Gleichwohl können Sie die Rente frühestens ab dem 61. Lebensjahr umwandeln lassen in die Altersrente für Schwerbehinderte. Bitte lassen Sie sich hierzu in Ihrer zuständigen Servicestelle der Rentenversicherung beraten.