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Experten-Antwort

schwerbehindertenrente Jahrgang 58

von was nun...06.10.2014 | 21:56
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6 Antworten

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Hallo, Jahrgang 58 -Erwerbsrenten Empfänger. GdB 60% Mir wurde gesagt ich könne mit 61 Jahre und 3 Monate in die Altersrente wechseln. Nun höre ich das mit der Neureglung der Renten das Alter nach oben gegangen ist. Bedeutet das ich kann erst mit 64 Jahren in Altersrente? Die Abzüge von 10,8% bleiben ja leider . Vielen Dank für Aufklärung Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo was nun,

W*lfgang hat in seinen Ausführungen schon alles dargelegt. Sofern Sie eine Erwerbsminderungsrente auf Dauer beziehen, ist angesichts Ihres Geburtsjahrgangs eine Überprüfung der Rente unwahrscheinlich.

Gleichwohl können Sie die Rente frühestens ab dem 61. Lebensjahr umwandeln lassen in die Altersrente für Schwerbehinderte. Bitte lassen Sie sich hierzu in Ihrer zuständigen Servicestelle der Rentenversicherung beraten.

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5 Antworten

W*lfgangam 06.10.2014 | 22:46
Hallo was nun..., ein Wechsel in eine Altersrente - egal zu welchem Zeitpunkt - bringt Ihnen keinen Mehrbetrag an mtl. Rente ...wenn Sie bei Ihrem Beitrag/Frage davon ausgegangen sein sollten. Ihre gekürzten Entgeltpunkte sind auch Grundlage für jede Folge-/Altersrente. Wie auch viele andere Fragende in dieser Situation: Sie sind schon 'richtig' in Rente, eine spätere Altersrente ist keine noch 'richtigere' Rente, noch wird sich an der späteren Altersrente im Betrag nichts ändern - Abschläge bleiben ...individuelle Rentenauskünfte zum Tag/Alter X berechnet jede Beratungsstelle. Gruß w.
was nun...am 06.10.2014 | 22:49
Hallo Wolfgang, das der Betrag gleich bleibt ist mir klar. Danke. Mir geht es nur darum , dass ich dann die Rente aus dem Kopf habe. Sprich diese Kontrollen nicht mehr fürchten muss. Gruß
SaschaKam 07.10.2014 | 08:53
Als Schwerbehinderter mit Geburtsjahrgang 1958 können Sie, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und bei Rentenbeginn mdst. einen GDB von 50 haben, mit 64 Jahren die ungekürzte Altersrente für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist bis zu 3 Jahre früher möglich - also ab 61 Jahren - mit den entsprechenden Rentenkürzungen (0,3% für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, also 10,8% bei Inanspruchnahme mit 61 Jahren).
was nun...am 07.10.2014 | 14:50
Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten. Also kann ich als voller Erwerbsrentenempfänger mit 61 Jahren in die Altersrente wechseln. Nicht erst mit 64. Denn die Abzüge bleiben ja bestehen. Danke für die Aufklärung!!!
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