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Experten-Antwort

Schwerbehindertenrente nach EMR mit Zurechnungszeiten

von anonym13.06.2020 | 11:50
142 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich beziehe seit 2019 volle, unbefristete EM Rente mit entsprechender Zurechnungszeit. Nun hätte ich ab sofort auch die Voraussetzungen für die Schwebi Rente erfüllt. Wenn ich die nun beantrage, bleiben die Zurechnungszeiten aus der EMR erhalten oder fällt die Schwebi Rente dann niedriger aus? Und wie wäre die Hinzuverdienstgrenze, die ja für 2020 deutlich höher liegt bei den vorgezogenen Altersrenten als bei der EMR, wenn ich innerhalb eines Kalenderjahres 2 verschiedene Renten bekommen würde? Ich bedanke mich für ihre Antworten. Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.06.2020 | 10:22

Ob Sie für eine Urlaubs- und Überstundenabgeltung Ihre laufende Erwerbsminderung gefährden, möchte ich bezweifeln, denn es stellt ja für die Zukunft kein Problem mehr dar. Bei einem möglichen Wechsel in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann diese nicht niedriger ausfallen. Die Zuordnung der Abgeltung fällt dann aber noch in den Zeitraum der Erwerbsminderungsrente. Aus meiner Sicht ergibt der Wechsel keinen Sinn.

2 Antworten

KSCam 13.06.2020 | 12:18
Geringer werden kann die Altersrente nicht. Und ab Rentenbeginn bis zum Jahresrente dürften Sie neben der vollen Altersrente bis maximal 44.590 € zuverdienen. Wenn einer das aber umsetzt, kann er bislang eigentlich nicht voll erwerbsgemindert gewesen sein - aber das ist ein ganz anderes Thema.
anonymam 13.06.2020 | 19:20
Danke für ihre Antwort, richtig, das ist ein anderes Thema denn es geht mir nicht darum, Geld durch Arbeit verdienen zu können. Dazu bin ich leider viel zu krank. Genau genommen bin ich froh, wenn ich noch 1-2 Jahre leben darf. Ich würde nur gerne vermeiden, dass meine Urlaubs/Überstundenabgeltung aus einem ruhenden AV, die den Hinzuverdienst von 6300€ bei EMR überschreiten, eine Kürzung meiner eh schon kleinen Rente zur Folge hat. Das wäre nämlich der Fall, da die EMR rückwirkend bewilligt wurde. Mein AV endet erst jetzt, mit dem Rentenbescheid zum Ende des Monats.
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