Ob Sie für eine Urlaubs- und Überstundenabgeltung Ihre laufende Erwerbsminderung gefährden, möchte ich bezweifeln, denn es stellt ja für die Zukunft kein Problem mehr dar. Bei einem möglichen Wechsel in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann diese nicht niedriger ausfallen. Die Zuordnung der Abgeltung fällt dann aber noch in den Zeitraum der Erwerbsminderungsrente. Aus meiner Sicht ergibt der Wechsel keinen Sinn.