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Experten-Antwort

Schwerbehindertenrente nach halber und voller Erwerbsminderungsrente

von Erna Z.25.10.2022 | 10:23
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1 Antworten
Hallo Forum. Ich habe eine Frage zur Schwerbehindertenrente nach einer Erwerbsminderungsrente. Ich bekomme zur Zeit eine volle Erwerbsminderungsrente, bis zum August 2023. Im Juni 2025 kann ich die Schwerbehindertenrente beziehen. Da zwischen diesen beiden Renten weniger als 24 Monate liegen müsste die Schwerbehindertenrente die gleiche Höhe haben wie die Erwerbsminderungsrente auch wenn diese ab September 2023 nicht weiter gezahlt würde, da zwischen den beiden Renten weniger als 24 Monate liegen. Wie verhält es sich wenn ich ab September 2023, bis zum Eintritt in die Schwerbehindertenrente nur noch eine halbe Erwerbsminderungsrente beziehen werde? Bekomme ich dann eine Rente in Höhe der früheren vollen Erwerbsminderungsrente oder eine wird die Rente neu berechnet also bis zur Zeit der Schwerbehindertenrente, was dann ja eine geringe Rente ausmachen würde. Ich danke im Voraus für die Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.10.2022 | 12:17

Hallo Erna Z.,

die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird in jedem Fall neu berechnet, anschließend werden allerdings die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte aus der vollen Erwerbsminderungsrente mit den persönlichen Entgeltpunkten aus der neuen Berechnung verglichen, wenn die Altersrente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Wegfall der Erwerbsminderungsrente beginnt. Sind die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte höher, werden diese der weiteren Berechnung zugrunde gelegt. Damit ergibt sich vor Anrechnung eventueller Einkommen etwa der gleiche Rentenbetrag.

Sollte nach Auslaufen der Rente wegen voller Erwerbsminderung nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung geleistet werden, ergeben sich bei den persönlichen Entgeltpunkten übrigens keine Änderungen, da die Rente wird nur infolge des Rentenartfaktors (0,5) halbiert wird.

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