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Experten-Antwort

Schwerbehindertenrente ohne Abschlag / Weiterarbeiten bis Regelaltersrente

von Burkhard Tomm-Bub10.01.2021 | 01:27
1096 Ansichten
10 Antworten
Guten Tag. Zum 01.11.2021 könnte ich abschlagsfrei Rente wegen Schwerbehinderung (50%) in Anspruch nehmen. Meine Regelaltersrente würde ja aber erst am 01.12.2023 beginnen. Kann und darf ich da "einfach weiterarbeiten"? Ich bekäme ja nicht nur zwei Jahre weiter Gehalt, sondern es würde sich auch auf die Rente auswirken, richtig? Mein Arbeitgeber hat mündlich bereits den Wunsch geäußert, ich möge aufhören. Kann er dies durchsetzen? Ich bin Angestellter im ÖD und deutlich über 15 Jahre "vollzeit dabei", also theoretisch unkündbar. Wenn Sie mir das nicht sagen können / dürfen: wer könnte es? MfG und ggf. mit Dank im Voraus Burkhard Tomm-Bub, M. A.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.01.2021 | 15:04

Hallo Burkhard Tomm-Bub,

§ 41 SGB VI betrifft das Arbeitsverhältnis. Danach soll sich ein möglicher Altersrentenanspruch nicht nachteilig auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auswirken.

§ 41

Altersrente und Kündigungsschutz

"1Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann. 2Eine Vereinbarung, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers ohne Kündigung zu einem Zeitpunkt vorsieht, zu dem der Arbeitnehmer vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen Alters beantragen kann, gilt dem Arbeitnehmer gegenüber als auf das Erreichen der Regelaltersgrenze abgeschlossen, es sei denn, dass die Vereinbarung innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen oder von dem Arbeitnehmer innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt bestätigt worden ist. 3Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben."

9 Antworten

KSCam 10.01.2021 | 08:12
Ob Sie vorzeitig in Altersrente gehen dürfte allein Ihre Entscheidung sein. Wenn Ihr Arbeitgeber wirklich anderer Meinung ist, soll er Ihnen zeigen wo im Tarifvertrag oder in Ihrem Arbeitsvertrag Ihre Verpflichtung stehen sollte schon in Rente zu gehen wenn die Rente abschlagsfrei möglich ist. Im Zweifel gibt es im ÖD einen Personalrat den Sie einschalten können. Vielleicht war das alles aber auch eine rein informative Frage an Sie weil die Personalabteilung wissen will ob Sie nun Ende 21 gehen oder erst später - das wäre nicht verwerflich, die wollen vielleicht auch die Nachfolge planen.
PeterTam 10.01.2021 | 08:45
Soviel ich weiss gibt es bei Renten VOR der Regelaltersrente immer eine Hinzuverdienstgrenze. Diese liegt z.Zt. bei 6300 Euro pro Jahr. Alles darüberhinaus liegende wird auf die Schwerbehindertenrente angerechnet.
KSCam 10.01.2021 | 09:04
Das ist zwar im Grundsatz richtig, hat aber mit Ihrer ursprünglichen Frage ob Sie zum 01.11.2021 in Rente gehen "müssen" zunächst gar nichts zu tun. Außerdem wurde diese Grenze für dieses Jahr auf 46.060 € hochgesetzt. Wenn Sie zum 01.11.21 in Rente gehen würden, dürften Sie im November und Dezember 21 insgesamt bis 46.060 € neben der vollen Rente zuverdienen und 2022 dann maximal 6.300 €. Und 2023 bis zum Regelalter auch wieder 6.300 €. Sie haben also noch viel Zeit dies bei der DRV abzusichern, bzw. Ihr Arbeitsende/Rentenbeginn mit Arbeitgeber und DRV abzuklären. Theoretisch können Sie also zum 01.11.21 die volle abschlagsfreie Rente bekommen und wenn Sie weiterarbeiten zusätzlich den vollen Lohn für November plus Dezember mitnehmen (plus Weihnachtsgeld). Wenn Sie dann 2022 immer noch voll arbeiten gibts keine Rente mehr oder eine Teilrente je nach Verdiensthöhe, weil Sie dann über 6.300 € liegen. Das Stichwort für die Rentenberatung wäre dann: Flexirente!
Burkhard Tomm-Bubam 10.01.2021 | 18:57
KSC schrieb

Ob Sie vorzeitig in Altersrente gehen dürfte allein Ihre Entscheidung sein.

Wenn Ihr Arbeitgeber wirklich anderer Meinung ist, soll er Ihnen zeigen wo im Tarifvertrag oder in Ihrem Arbeitsvertrag Ihre Verpflichtung stehen sollte schon in Rente zu gehen wenn die Rente abschlagsfrei möglich ist.

Im Zweifel gibt es im ÖD einen Personalrat den Sie einschalten können.

Vielleicht war das alles aber auch eine rein informative Frage an Sie weil die Personalabteilung wissen will ob Sie nun Ende 21 gehen oder erst später - das wäre nicht verwerflich, die wollen vielleicht auch die Nachfolge planen.

ZITAT: ... ... Dazu: Nein, das war schon sehr ernst gemeint. Lange Geschichte. Ich bin aus politischen Gründen (EX-Fallmanager im jobcenter und jetzt Aktivist gegen Hartz IV) nicht gelitten. Es wurden mir "Maßnahmen" angekündigt, wenn ich nicht gehe ... Entlassen, scharf missbilligen, oder abmahnen kann man mich nicht. Ich bin Angestellter, also ohne die erhöhte Treuepflicht der Beamten. Und ich weiß bei allem Aktivismus, wo die Grenzen sind. . Mit Schwerbehindertenvertretung, PR und Gewerkschaft ... nun. Ich sage mal so: ich habe nicht den Eindruck, dass man da voller Enthusiasmus und Engagement ist ... MfG BTB
DRVam 10.01.2021 | 19:33
Es bleibt aber letztendlich eine arbeitsrechtliche Frage, die nicht in dieses Forum gehört. Das müssen Sie, ggf. mit einem arbeitsrechtlich erfahrenen Anwalt, schon direkt mit Ihrem Arbeitgeber klären, sofern Sie nicht mal mehr Vertrauen bei Ihrem Personalrat oder der Schwebehindertenvertretung genießen.
KSCam 10.01.2021 | 22:11
Na ja, Ihre pers. Schwierigkeiten mit dem AG sind nicht Sache der DRV. Was Sie sich selbst eingebrockt haben,.....
Burkhard Tomm-Bubam 10.01.2021 | 22:25
DRV schrieb

Es bleibt aber letztendlich eine arbeitsrechtliche Frage, die nicht in dieses Forum gehört. Das müssen Sie, ggf. mit einem arbeitsrechtlich erfahrenen Anwalt, schon direkt mit Ihrem Arbeitgeber klären, sofern Sie nicht mal mehr Vertrauen bei Ihrem Personalrat oder der Schwebehindertenvertretung genießen.

Warum stellen Sie es umgekehrt da? ICH habe - anhand Erfahrungswerten - kein Vertrauen in die genannten Institutionen! Umgekehrt bekomme ich freundliche Worte, Verständnis und gute Ratschläge - sonst aber halt nichts. Ich habe da sogar in Maßen Verständnis dafür. Die betreffenden Menschen sind jünger als ich. Und müssen auch noch später mit diesem Personalchef zusammen arbeiten. BTB
Burkhard Tomm-Bubam 10.01.2021 | 22:30
KSC schrieb

Na ja, Ihre pers. Schwierigkeiten mit dem AG sind nicht Sache der DRV.

Was Sie sich selbst eingebrockt haben,.....

Herr oder Frau KSC, enthalten Sie sich doch bitte abwertender Formulierungen über Dinge die für Sie nicht beurteilbar sind! Ich habe mir nichts "eingebrockt"! Ich habe nach meinem Gewissen und meinem Berufsethos als Sozialarbeiter gehandelt. Und dabei nie eine Loyalitätsgrenze überschritten. Wie recht ich - und btw. auch Frau Inge Hannemann - haben: hat man spätestens im November 2019 gesehen, als das Bundesverfassungsgericht unserer Ansicht zumindest zu 70% Recht gegeben hat. Gruß B. Tomm-Bub, M. A.
W°lfgangam 11.01.2021 | 20:54
...einfach zusammengefasst: typischer/simpler 'Flexirenten-Fall' und wie ich das gestalten kann. Da werden Sie vor Ort (via DRV oder wissendem Versicherungsamt) neutral beraten - Vorgeschichte oder persönlicher 'Geschmack' in Rechtsstaat/vermeintliche Aversion interessiert da nicht (dazu aber auch nicht im Büro 'Vollabern' ;-)) UND was Arbeitsrecht betrifft ...hmm, wir sind hier in einem Rentenforum! Eigenen Arbeits- + Tarifvertrag lesen hilft schon mal, bzw. und/auch schlicht die eigene PA /Personalrat /vertrauten Anwalt des Arbeitsrechts befragen ;-) Gruß w.
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