Hallo Burkhard Tomm-Bub,
§ 41 SGB VI betrifft das Arbeitsverhältnis. Danach soll sich ein möglicher Altersrentenanspruch nicht nachteilig auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auswirken.
§ 41
Altersrente und Kündigungsschutz
"1Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann. 2Eine Vereinbarung, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers ohne Kündigung zu einem Zeitpunkt vorsieht, zu dem der Arbeitnehmer vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen Alters beantragen kann, gilt dem Arbeitnehmer gegenüber als auf das Erreichen der Regelaltersgrenze abgeschlossen, es sei denn, dass die Vereinbarung innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen oder von dem Arbeitnehmer innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt bestätigt worden ist. 3Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben."
Ob Sie vorzeitig in Altersrente gehen dürfte allein Ihre Entscheidung sein.
Wenn Ihr Arbeitgeber wirklich anderer Meinung ist, soll er Ihnen zeigen wo im Tarifvertrag oder in Ihrem Arbeitsvertrag Ihre Verpflichtung stehen sollte schon in Rente zu gehen wenn die Rente abschlagsfrei möglich ist.
Im Zweifel gibt es im ÖD einen Personalrat den Sie einschalten können.
Vielleicht war das alles aber auch eine rein informative Frage an Sie weil die Personalabteilung wissen will ob Sie nun Ende 21 gehen oder erst später - das wäre nicht verwerflich, die wollen vielleicht auch die Nachfolge planen.
Es bleibt aber letztendlich eine arbeitsrechtliche Frage, die nicht in dieses Forum gehört. Das müssen Sie, ggf. mit einem arbeitsrechtlich erfahrenen Anwalt, schon direkt mit Ihrem Arbeitgeber klären, sofern Sie nicht mal mehr Vertrauen bei Ihrem Personalrat oder der Schwebehindertenvertretung genießen.
Na ja, Ihre pers. Schwierigkeiten mit dem AG sind nicht Sache der DRV.
Was Sie sich selbst eingebrockt haben,.....
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