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Experten-Antwort

„Schwerbehindertenrente“ und der „Rente für besonders langjährig Versicherte“

von Bodo12.10.2019 | 09:35
108 Ansichten
2 Antworten

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Sind diese Renten, wenn der Renteneintritt nur 2 Monate auseinander liegt. In der Höhe gleich??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bodo,

der maßgebende Termin für den abschlagsfreien Rentenbeginn der jeweiligen Altersrente hängt auch vom Geburtsjahr ab. Zum Beispiel gilt für das Geburtsjahr 1956 folgendes:

Altersrente für schwerbehinderte Menschen = 63 Jahre + 10 Monate

Altersrente für besonders langjährig Versicherte = 63 Jahre + 8 Monate

Wie von "Berater" bereits dargestellt führt eine zusätzliche Beitragszeit von zwei Monaten noch zu einer minimalen Rentensteigerung.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre "Die richtige Altersrente für Sie":

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Berateram 12.10.2019 | 16:41
Wenn beide Renten abschlagsfrei sind, ist die 2 Monate später bezogene Rente etwas höher, wenn für diese 2 Monate noch Beiträge gezahlt werden. Mehr kann man aufgrund Ihrer doch sehr spärlichen Informationen nicht dazu sagen.
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