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Experten-Antwort

Schwerbehindertenrente und Erwerbsminderungsrente parallel

von Karin15.06.2026 | 09:50
331 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit Oktober 2025 läuft mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Da ich im Juni 2026 mein 62. Lebensjahr vollendet habe und ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 vorliegt, möchte ich nun parallel die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Dazu habe ich folgende Fragen: 1. Kann ich die Schwerbehindertenrente beantragen, ohne dass mein laufender Antrag auf Erwerbsminderungsrente dadurch hinfällig wird? 2. Bleibt der Anspruch auf die Prüfung der EM-Rente auch dann bestehen, wenn die Schwerbehindertenrente bereits bezogen wird, bzw. kann ich dann bei einer evtl. Bewilligung der Erwerbsminderungsrente zurück in diese wechseln?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karin,

 

Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zusätzlich zu Ihrem bereits laufenden Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragen. Der neue Antrag lässt den bestehenden Antrag auf Erwerbsminderungsrente nicht " verfallen"-die Rentenversicherung prüft beide Rentenarten unabhängig voneinander.

 

Wird Ihnen zunächst die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bewilligt, kann eine später anerkannte Erwerbsminderungsrente grundsätzlich an deren Stelle treten. Dies ist natürlich sinnvoll, wenn diese für Sie günstiger ist. Wichtig wäre es daher, dass Sie im Rahmen der Beratung, beziehungsweise bei der Antragsstellung darauf hinweisen, dass Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente auch bei Bewilligung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen weiter geprüft werden soll und Sie im Falle einer Bewilligung die für Sie vorteilhaftere Rente wählen möchten.

 

Wir empfehlen Ihnen auch, hierzu einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um die für Sie optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren.

 

Weitere Beratungsmöglichkeiten bieten auch Sozialverbände, wie der Sozialverband Deutschland (SoVD ) oder der Sozialverband VdK Deutschland e.V. ( VdK ).

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Lupeam 15.06.2026 | 11:25
1. Ja 2. Ja Das alles wüssten Sie, wenn Sie die Suchfunktion (Lupe) hier im Forum bemüht hätten. Inhaltlich gleiche Fragen wurden hier schon oft beantwortet.
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