Hallo Karin,
Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zusätzlich zu Ihrem bereits laufenden Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragen. Der neue Antrag lässt den bestehenden Antrag auf Erwerbsminderungsrente nicht " verfallen"-die Rentenversicherung prüft beide Rentenarten unabhängig voneinander.
Wird Ihnen zunächst die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bewilligt, kann eine später anerkannte Erwerbsminderungsrente grundsätzlich an deren Stelle treten. Dies ist natürlich sinnvoll, wenn diese für Sie günstiger ist. Wichtig wäre es daher, dass Sie im Rahmen der Beratung, beziehungsweise bei der Antragsstellung darauf hinweisen, dass Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente auch bei Bewilligung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen weiter geprüft werden soll und Sie im Falle einer Bewilligung die für Sie vorteilhaftere Rente wählen möchten.
Wir empfehlen Ihnen auch, hierzu einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um die für Sie optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren.
Weitere Beratungsmöglichkeiten bieten auch Sozialverbände, wie der Sozialverband Deutschland (SoVD ) oder der Sozialverband VdK Deutschland e.V. ( VdK ).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung