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Experten-Antwort

Schwerbehindertenrente versus Erwerbsminderungsrente

von Susi04.05.2021 | 16:10
311 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Rentenexperten, ich möchte mich über die Schwerbehindertenrente und die Erwerbsminderungsrente informieren. 1. Was ist der Unterschied zwischen den beiden Renten? 2. Unter welchen Voraussetzungen / bei welchen Krankheiten erhält man die jeweilige Rente? 3. Welche der beiden Rente ist die höhere Rente? 4. Kann man auch beide Renten gleichzeitig erhalten, wenn man gleichzeitig schwerbehindert und erwerbsgemindert ist? Falls nein, welche von beiden Renten erhält man dann, wenn man gleichzeitig schwerbehindert und erwerbsgemindert ist? MFG Susi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susi,

"Siehe hier" hat schon ausführlich die Unterschiede der beiden Rentenarten beschrieben.

Die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente ist unabhängig von einem bestimmten Alter aufgrund des eingeschränkten Gesundheitszustandes, der Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und der Wartezeit von 5 Jahren möglich.

Die Zahlung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist erst nach Erreichen der im Gesetz genannten Altersgrenze, bei Vorliegen eines Grades der Behinderung von mindestens 50 und der Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren möglich.

Ein Grad der Behinderung sagt nichts über eine mögliche Erwerbsminderung aus. Dies sind medizinisch unterschiedliche Feststellungen.

Sollten beide Rentenansprüch parallel bestehen, wird nur die höhere Rente gezahlt.

Die jeweiligen möglichen Rentenhöhen sind individuell und können nur in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Siehe hieram 04.05.2021 | 16:37
Hallo Susi, es handelt sich um zwei verschiedene Rentenarten, die man nicht gleichzeitig erhalten kann. Die EM-Rente (Erwerbsminderungsrente) kann man beziehen, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen die Erbwerbsfähigkeit so sehr mindern, dass die Ausübung eines Berufes nicht mehr oder nur zum Teil ausgeübt werden kann. Bestimmte Krankheiten sind hier nicht aufzuzählen. Aber eine Erwerbsminderung wird nach anderen Kriterien bewertet als die Feststellung eines GdB. Und nicht jeder, bei dem ein GdB festgestellt wurde, ist auch gleichzeitig erwerbsgemindert. Besser und ausführlicher wird dies in einer Broschüre der DRV erklärt. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Die Rente für Schwerbehinderte kann man ab einem bestimmten Alter nach festgelegten Versicherungszeiten mit einem GdB > 50 beziehen. Wann dies bei Ihnen zutreffen würde, können Sie mit diesem Rechner feststellen (der auch GdB berücksichtigt). https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Auch zu diesem Thema gibt es eine ausführliche Broschüre https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Sofern die Voraussetzungen vorliegen, müsste ERST eine EM-Rente beantragt werden und danach eine SB-Rente, umgekehrt geht dies nicht! Ob eine EM-Rente (durch die möglichen Zuschläge aber auch mit Abschlägen) höher sein würde als eine SB-Rente, hängt auch von Ihrem persönlichen Versicherungslauf ab und von Ihrem Alter etc. Vielleicht lesen Sie sich also erst einmal die Informationen 'durch' und stellen dann hier weitere Fragen oder wenden sich direkt an Ihre zuständige DRV zu einer persönlichen (telefonischen) Beratung, dort kann man Ihnen auch konkretere Zahlen nennen (denn dort liegen ja auch Ihre Unterlagen vor).
Susiam 04.05.2021 | 21:39
Hallo, ich bedanke mich sehr, für die tolle Antwort von @Siehe hier und bei @Experten-Antwort! MFG Susi
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