Hallo Susi,
"Siehe hier" hat schon ausführlich die Unterschiede der beiden Rentenarten beschrieben.
Die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente ist unabhängig von einem bestimmten Alter aufgrund des eingeschränkten Gesundheitszustandes, der Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und der Wartezeit von 5 Jahren möglich.
Die Zahlung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist erst nach Erreichen der im Gesetz genannten Altersgrenze, bei Vorliegen eines Grades der Behinderung von mindestens 50 und der Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren möglich.
Ein Grad der Behinderung sagt nichts über eine mögliche Erwerbsminderung aus. Dies sind medizinisch unterschiedliche Feststellungen.
Sollten beide Rentenansprüch parallel bestehen, wird nur die höhere Rente gezahlt.
Die jeweiligen möglichen Rentenhöhen sind individuell und können nur in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden.